Art. 48 Abs. 1 und 2 VRP
11 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
9%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/12 · 04.11.2024AbgewiesenDie ungleiche Verteilung von Grenzabständen gegenüber einer Nichtbauzone (Landwirtschaftszone) kann einen interzonalen Nutzungstransfer bewirken und ist daher unzulässig, wenn dies zu einer nicht in der Zonenordnung vorgesehenen Nutzungserhöhung führt. Eine Ausnahmebewilligung scheitert, wenn keine besonderen Verhältnisse vorliegen und…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2023/202 · 03.04.2024AbgewiesenDie Anfechtung einer Sichtzonenverfügung durch Nachbarn scheitert an fehlender materieller Beschwer, wenn diese nicht direkt betroffen sind und ihr Interesse allein auf prozessfremde Zwecke (z. B. Erschliessungsargumente gegen ein Bauvorhaben) gerichtet ist.BaubewilligungVGer SG B 2023/22 · 18.01.2024AbgewiesenEine Nutzungserweiterung eines bestehenden Verkaufslokals für Veranstaltungen ist baurechtlich zulässig, wenn keine wesentliche Verstärkung einer allfälligen materiellen Rechtswidrigkeit vorliegt und die Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Die Erschliessung ist hinreichend, wenn die Zufahrt rechtlich und tatsächlich…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2022/120 · 12.05.2023AbgewiesenDie Verletzung einer grundlegenden Baurechtsnorm (hier: Überschreitung der Ausnützungsziffer) kann nicht durch eine Auflage geheilt werden. Solange die kommunale Umsetzung des PBG nicht vorliegt, bleiben das bisherige BauR und Art. 61 BauG anwendbar.BaubewilligungVGer SG B 2019/210 · 25.06.2020AbgewiesenDie Beibehaltung der Klassierung eines Strassenteilstücks als Gemeindestrasse dritter Klasse ist rechtmässig, wenn ein öffentliches Interesse an der Erschliessung bewilligter Parkplätze besteht und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.BaubewilligungVGer SG B 2019/196 · 28.05.2020AbgewiesenEin Korrektur-Baugesuch ist nicht willigungsfähig, wenn die beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche durch andere, nicht explizit als Änderungen gekennzeichnete Plananpassungen wieder aufgehoben wird und die höchstzulässige Ausnützungsziffer überschritten bleibt.BaubewilligungVGer SG B 2019/244 · 03.05.2020AbgewiesenEin Teilstrassenplan (Sondernutzungsplan) muss bereits bei seinem Erlass die für die Verkehrssicherheit notwendigen Sichtzonen festlegen, wenn kein Strassenbauprojekt vorliegt. Andernfalls verletzt er das bundesrechtliche Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) und kantonale Pflichten (Art. 100, 101, 102 StrG).GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2018/206 · 13.05.2019AbgewiesenEine Überschreitung der höchstzulässigen anrechenbaren Geschossfläche (aGF) um 14.42 m² bei einem Neubauprojekt ist nicht tolerierbar, selbst wenn sie prozentual geringfügig ist. Steigzonen zählen zur aGF, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind (Art. 61 Abs. 2 BauG).BaubewilligungVGer SG B 2018/219 · 28.02.2019GutgeheissenDie Überschreitung der im Gestaltungsplan festgelegten Höhenkoten durch nicht technisch bedingte Aufbauten (Oblichter) führt zur Aufhebung der Baubewilligung. Die Kostenauflage im Baueinspracheverfahren unterliegt dem Verursacherprinzip, nicht dem Einsprechenden.BaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2016/93 · 14.12.2017AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Wohnzone W2 ist rechtmässig, da die Ausnützungsziffer nicht überschritten wird, keine Verunstaltung vorliegt und formelle Mängel (Ausstandsregeln, Meldeverfahren) keine Nichtigkeit begründen.BaubewilligungVGer SG B 2015/279 · 28.03.2017AbgewiesenEin verspäteter Rekurs gegen eine Baubewilligung und Einspracheentscheide kann nicht aufgrund einer angeblichen Praxisänderung nachträglich als rechtzeitig eingereicht gelten. Formell rechtskräftige Verfügungen sind nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.