VGer TI 52.2022.122
AbgewiesenEntscheid vom 02.12.2022 · Kanton TI
Eine fest am Boden verankerte Markisenstruktur mit Metallpfeilern und seitlich schliessbaren Kunststoffbahnen ist einer Pergola oder einem Vordach gleichzusetzen und in den Ausnützungsindex (i.o.) einzurechnen. Die Unveränderlichkeit und die witterungsbeständige Ausgestaltung unterscheiden sie massgeblich von einer jederzeit…
VGer TI 52.2022.122 vom 02.12.2022 (Abgewiesen)
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