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Art. 21 LE (TI)

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_184/2026 · 01.06.2026AbgewiesenDie Unterschrift der Grundeigentümerin auf einem Baugesuch ist eine materielle Voraussetzung für die Behandlung des Gesuchs; fehlt sie, darf die Baubewilligung abgelehnt werden, ohne dass darin eine Rechtsverweigerung liegt. Das Bundesgericht bestätigt, dass die willkürfreie Anwendung dieser formellen Anforderung keine unzulässige…BaubewilligungVGer TI 52.2022.122 · 02.12.2022AbgewiesenEine fest am Boden verankerte Markisenstruktur mit Metallpfeilern und seitlich schliessbaren Kunststoffbahnen ist einer Pergola oder einem Vordach gleichzusetzen und in den Ausnützungsindex (i.o.) einzurechnen. Die Unveränderlichkeit und die witterungsbeständige Ausgestaltung unterscheiden sie massgeblich von einer jederzeit…BaubewilligungVGer TI 52.2022.168 · 13.04.2022GutgeheissenStützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.BaubewilligungVGer TI 52.2021.328 · 23.06.2021AbgewiesenEin Gebäude, das vor dem 1. Juli 1972 errichtet und verändert wurde, geniesst den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, auch wenn keine konkrete Baubewilligung mehr aufgefunden werden kann, sofern keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Erstellung bestehen. Ein Dachersatz, der die wesentlichen Merkmale der bestehenden…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.