BGer 1C_656/2024
AbgewiesenEntscheid vom 05.08.2025 · Kanton GE
Die Abwägung der Interessen nach Art. 3 OAT für einen Kiesabbauplan ist rechtmässig, wenn die temporäre Beeinträchtigung von SDA durch die Sicherstellung der kantonalen Materialversorgung und die garantierte Wiederherstellung der Flächen gerechtfertigt wird.
BGer 1C_656/2024 vom 05.08.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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