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BGer 1C_62/2019

Abgewiesen

Entscheid vom 13.02.2019 · Kanton TI

Ein Ricorso gegen eine Nutzungsplanungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse nachweisen können und die Rügen zum Planungsinhalt verfrüht sind, da sie erst im Rahmen der zweiten Veröffentlichung nach LST geltend gemacht werden können.

BGer 1C_62/2019 vom 13.02.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.