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BGer 1C_612/2024

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 16.04.2025 · Kanton VD

Die kantonale Rekursinstanz darf die autonome Auslegung kommunaler Bauvorschriften durch die Gemeinde nicht durch ihre eigene ersetzen, sofern diese nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Die Abrogation einer Baugrenze durch einen Teilplan ist auch dann wirksam, wenn die betroffene Parzelle nicht explizit auf der Plan-Karte…

BGer 1C_612/2024 vom 16.04.2025 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.