BGer 1C_550/2024
AbgewiesenEntscheid vom 24.10.2025
Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.
BGer 1C_550/2024 vom 24.10.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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