BGer 1C_517/2019
AbgewiesenEntscheid vom 08.03.2021 · Kanton VS
Eine auf der Grundlage einer summarischen kommunalen Vereinbarung seit Jahrzehnten geduldete Privatparkierung auf dem Gemeindedominium begründet keine Konzession und keine wohlerworbenen Rechte; die Gemeinde kann die Parkierungserlaubnis widerrufen, ohne gegen Art. 9 BV zu verstossen.
BGer 1C_517/2019 vom 08.03.2021 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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