BGer 1C_498/2019
GutgeheissenEntscheid vom 21.10.2020 · Kanton SO
Die Vollzugsbehörde muss die Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen gemäss Art. 36 LSV ermitteln, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Belastungsgrenzwerte überschritten werden. Eine bestehende Baubewilligung schliesst diese Pflicht nicht aus, auch wenn sie rechtskräftig ist.
BGer 1C_498/2019 vom 21.10.2020 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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