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BGer 1C_412/2019

Nichteintreten

Entscheid vom 20.08.2019 · Kanton VD

Eine kommunale Vorentscheidung zur Errichtung von Wohnhäusern stellt einen Zwischenentscheid dar, der beim Bundesgericht nur unter den engen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 LTF unmittelbar angefochten werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.

BGer 1C_412/2019 vom 20.08.2019 (Nichteintreten)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.