Art. 91 LTF
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_26/2026 · 11.02.2026NichteintretenEine kantonale Entscheidung, die eine Planungsvariante wegen unzulässiger Amtsänderungen an den Gemeindereglement zurückweist, ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 LTF nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine besonders aufwendige Beweisaufnahme droht. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gemeinde frei bleibt, eine neue…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_770/2021 · 08.02.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf den sofortigen Rekurs gegen eine Zwischenentscheidung im Rahmen einer Ortsplanungsrevision nicht ein, da die Entscheidung nicht final oder teilweise final ist und keine irreparable Präjudizierung vorliegt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_266/2021 · 09.08.2022NichteintretenEin Zwischenentscheid, der eine Sache zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückweist, ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 LTF anfechtbar. Ein irreparabler Nachteil liegt nicht vor, wenn die beschwerdeführende Partei keine unmittelbare Anordnung erhält und die Möglichkeit bleibt, gegen die künftige Entscheidung…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_556/2021 · 08.06.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zur Ausweisung einer Zone für gewerbliche Aktivitäten muss vollständig sein, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und der Anforderungen des ISOS. Ein unvollständiger Abwägungsprozess führt zum Rückweis an die Vorinstanz.BGer 1C_132/2021 · 17.03.2021NichteintretenEin kantonal letztinstanzlicher Rückweisungsentscheid im Baubewilligungsverfahren ist kein Endentscheid im Sinne von Art. 90 LTF und auch keine selbstständig anfechtbare Teilentscheidung gemäss Art. 91 LTF; auf eine dagegen gerichtete Beschwerde ans Bundesgericht ist nicht einzutreten, wenn weder ein nicht wiedergutzumachender Nachteil…BaubewilligungBGer 1C_412/2019 · 20.08.2019NichteintretenEine kommunale Vorentscheidung zur Errichtung von Wohnhäusern stellt einen Zwischenentscheid dar, der beim Bundesgericht nur unter den engen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 LTF unmittelbar angefochten werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_430/2017 · 31.08.2017NichteintretenEine kantonale Vorentscheidung über eine Voranfrage zur Baubewilligung (autorisation préalable d'implantation) stellt eine Zwischenentscheidung im Sinne von Art. 93 LTF dar; auf eine dagegen erhobene Beschwerde an das Bundesgericht ist nur unter den kumulativen Voraussetzungen des nicht wiedergutzumachenden Nachteils oder der sofortigen…BaubewilligungPlanungszoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.