BGer 1C_379/2021
AbgewiesenEntscheid vom 09.07.2021 · Kanton TI
Die Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung setzt eine hinreichende räumliche Beziehung zum Vorhaben voraus; ein blosses allgemeines Interesse genügt nicht.
BGer 1C_379/2021 vom 09.07.2021 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
VGer BE 100 2023 330 · 04.09.2026 · AbgewiesenBauten und Anlagen in einer bundesrechtlich geschützten Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 23d NHG) sind nur zulässig, wenn sie als blosser Unterhalt oder Erneuerung rechtmäss…BGer 1C_39/2025 · 04.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden…BGer 1C_31/2026 · 24.08.2026 · AbgewiesenDie vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine …BGer 1C_710/2025 · 17.08.2026 · AbgewiesenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, inde…VGer SO VWBES.2024.366 · 17.08.2026 · AbgewiesenBei der Bewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe genügt eine summarische Prüfung alternativer Innen- und Aussenstandorte; weitergehende vorsorgliche Emissionsbegrenzungen nach Art.…BGer 1C_33/2025 · 13.08.2026 · AbgewiesenEine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Lärm · 412 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Lärm.Landschaft · 578 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Landschaft.Baubewilligung · 3302 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.