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BGer 1C_346/2014

Gutgeheissen

Entscheid vom 26.10.2016

Die Genehmigung einer Windparkzone ohne hinreichende Richtplangrundlage und ohne nachvollziehbare, umfassende Interessenabwägung – insbesondere zu Alternativstandorten, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz – verletzt Bundesrecht. Die Interessenabwägung muss alle relevanten Belange (u. a. Moorschutz, Avifauna, Landschaftsbild)…

BGer 1C_346/2014 vom 26.10.2016 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.