Art. 78 Abs. 4 und 5 BV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_758/2021 · 02.09.2022AbgewiesenEin Strassenprojekt mit einem neuen Fuss- und Veloweg in einer geschützten Landschaft (IFP, Palud-Inventar) ist zulässig, wenn die Eingriffe minimal sind, die Schutzziele nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden und keine gleichwertige Alternative mit geringeren Auswirkungen besteht.BaubewilligungBGer 1C_346/2014 · 26.10.2016GutgeheissenDie Genehmigung einer Windparkzone ohne hinreichende Richtplangrundlage und ohne nachvollziehbare, umfassende Interessenabwägung – insbesondere zu Alternativstandorten, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz – verletzt Bundesrecht. Die Interessenabwägung muss alle relevanten Belange (u. a. Moorschutz, Avifauna, Landschaftsbild)…SondernutzungsplanRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.