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BGer 1C_269/2017

Nichteintreten

Entscheid vom 14.11.2017 · Kanton VS

Das Bundesgericht tritt auf das Rechtsmittel nicht ein, da die Beschwerdeführerin ihre Rügen zur Faktenfeststellung und zur Integration des Bauvorhabens nicht hinreichend substantiiert hat und keine Verletzung von Bundesrecht oder willkürliche Anwendung kantonalen Rechts dargelegt wurde.

BGer 1C_269/2017 vom 14.11.2017 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.