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Art. 105 Abs. 1 und 2 LTF

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_575/2019 · 01.03.2022AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Gerichts: Der öffentliche Nutzen der erneuerbaren Energieerzeugung überwiegt die lokalen Beeinträchtigungen (Lärm, Landschaftsbild, Avifauna/Chiroptären) bei Einhaltung der planerischen und umweltrechtlichen Vorgaben.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_269/2017 · 14.11.2017NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf das Rechtsmittel nicht ein, da die Beschwerdeführerin ihre Rügen zur Faktenfeststellung und zur Integration des Bauvorhabens nicht hinreichend substantiiert hat und keine Verletzung von Bundesrecht oder willkürliche Anwendung kantonalen Rechts dargelegt wurde.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.