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BGer 1C_186/2020

Abgewiesen

Entscheid vom 17.08.2020 · Kanton TG

Die Beschwerde gegen die Abweisung einer Baubewilligung wegen Nichteinhaltung des Grenzabstands wird abgewiesen, da die Rügen des Beschwerdeführers nicht hinreichend begründet sind und keine willkürliche Anwendung des kantonalen Rechts vorliegt.

BGer 1C_186/2020 vom 17.08.2020 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.