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Art. 100 Abs. 1 BGG

24 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

8%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_411/2025 · 21.05.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach den vom METAS empfohlenen Messmethoden überprüft werden kann.BaubewilligungBGer 1C_425/2025 · 21.05.2026AbgewiesenFür den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkanlagen ist die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend, nicht die technisch mögliche maximale Sendeleistung. Eine adaptive Nutzung von Antennen erfordert eine neue Bewilligung.BaubewilligungBGer 1C_71/2026 · 17.02.2026NichteintretenEin gegen eine Zwischenentscheidung in einem Planungsverfahren gerichteter Rekurs ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind, insbesondere kein irreparabler Nachteil oder eine unnötige Verfahrensverlängerung vorliegt.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBGer 1C_677/2024 · 06.06.2025AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung einer Überbauungsordnung im Baubewilligungsverfahren ist nur ausnahmsweise zulässig, insbesondere wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, ihre Interessen im Planverfahren zu wahren oder sich die Verhältnisse seit Planerlass erheblich geändert haben. Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften durch die…BaubewilligungBGer 1C_483/2024 · 11.12.2024AbgewiesenDie Auslegung kantonaler Bauvorschriften zur Geschossigkeit und Einordnung in das Ortsbild durch die Vorinstanz verstösst nicht gegen das Willkürverbot (Art. 9 BV), wenn sie sachlich nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist.BaubewilligungBGer 1C_154/2024 · 26.03.2024NichteintretenEine nicht parteifähige Interessengemeinschaft kann keine Beschwerde erheben; mangels rechtsgültiger Bevollmächtigung des Vertreters durch die Mitglieder scheitert die Beschwerde an den Begründungsanforderungen und ist im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_155/2024 · 26.03.2024NichteintretenEine nicht parteifähige Interessengemeinschaft kann keine Beschwerde erheben; mangels rechtsgültiger Bevollmächtigung des Vertreters und fehlender Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen genügt die Beschwerde den Begründungsanforderungen offensichtlich nicht.BaubewilligungBGer 1C_135/2023 · 19.02.2024AbgewiesenDie Massgeblichkeit des neuen kantonalen Richtplans (KantRP) für eine laufende Ortsplanungsrevision führt nicht automatisch zu einer erheblichen Ausweitung der Thematik, die eine Neuauflage erfordert. Eine leichte Teilrevision ohne Bauzonenerweiterung unterliegt nicht den Anforderungen einer Gesamtrevision.OrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungBGer 1C_561/2021 · 15.08.2023NichteintretenFehlendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Nichtigkeit von Baubewilligung und Ausnahmebewilligung, da die bewilligten Arbeiten bereits abgeschlossen sind und kein praktischer Nutzen aus der Feststellung resultiert.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_778/2021 · 20.06.2023AbgewiesenDie Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, indem sie sich auf die entscheidwesentlichen Punkte beschränkte und nicht alle Parteivorbringen ausdrücklich widerlegte. Die Prüfung der guten Gesamtwirkung und des Schutzes eines Gehölzgürtels durch die kantonalen Behörden war nicht willkürlich.BaubewilligungBGer 1C_771/2021 · 12.07.2022AbgewiesenDie Wiederherstellungsverfügung zur Ausführung einer bewilligten Umgebungsmauer ist rechtmässig, wenn sie dem rechtmässigen (nicht ursprünglichen) Zustand entspricht und verhältnismässig ist. Ein öffentliches Interesse an der Mauer besteht insbesondere aufgrund denkmalpflegerischer Anforderungen.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_246/2021 · 27.04.2022AbgewiesenEnteignungsrechtliche Entschädigungsansprüche wegen nachbarrechtlicher Beeinträchtigungen setzen voraus, dass die Immissionen von einem Werk im öffentlichen Interesse ausgehen. Bei rein privatrechtlichen Konflikten zwischen Nachbarn ist das Enteignungsverfahren nicht anwendbar.EnteignungBaubewilligungBGer 1C_463/2021 · 27.12.2021NichteintretenDie Beschwerde wird mangels genügender Begründung nicht behandelt, da der Beschwerdeführer die selbstständigen Begründungen des Verwaltungsgerichts nicht rechtsgenügend anfechtet.BaubewilligungBGer 1C_396/2021 · 22.12.2021AbgewiesenDie Vorinstanz hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem raschen Baubeginn des Spitalzentrums und den privaten Interessen des Beschwerdeführers (Lärmbelastung, Licht- und Sonnenentzug) vorgenommen und dabei das öffentliche Interesse höher gewichtet.BaubewilligungBGer 1C_188/2021 · 16.06.2021GutgeheissenVerletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf Gleichbehandlung durch Nichteinbezug der Beschwerdeführer in das kantonale Beschwerdeverfahren gegen eine Nutzungsplanungsrevision.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_515/2020 · 10.02.2021AbgewiesenEine Gesellschaft ohne politische Rechte ist nicht legitimiert, gegen das Ergebnis einer Gemeindeabstimmung über einen Quartierplan Beschwerde zu erheben; ihr Alleingesellschafter kann die versäumte Beschwerdefrist nicht nachträglich durch eine Prozessvollmacht heilen.SondernutzungsplanGestaltungsplanBGer 1C_131/2020 · 17.12.2020AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen nicht bewilligten Liftaufbau kann verweigert werden, wenn dieser die zulässige Firsthöhe überragt und nicht als technisches Bauteil qualifiziert. Die Anordnung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig war.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_186/2020 · 17.08.2020AbgewiesenDie Beschwerde gegen die Abweisung einer Baubewilligung wegen Nichteinhaltung des Grenzabstands wird abgewiesen, da die Rügen des Beschwerdeführers nicht hinreichend begründet sind und keine willkürliche Anwendung des kantonalen Rechts vorliegt.BaubewilligungBGer 1C_458/2018 · 19.09.2018NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht in einer Angelegenheit des Bauens ausserhalb der Bauzone wird wegen Verspätung nicht behandelt, wenn sie nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG eingereicht wird, wobei der Fristenstillstand nach Art. 46 Abs. 1 BGG während der Gerichtsferien (15. Juli bis 15. August) zu…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_336/2018 · 31.08.2018NichteintretenEin Gemeinde-Rekurs gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn die Gemeinde ihre Legitimation nicht auf ihre verfassungsmässige Autonomie oder eine spezifische Rechtsverletzung stützt, sondern bloss allgemeine Interessen geltend macht.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_329/2017 · 27.06.2017NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nicht, wenn die Beschwerdeführerin keinen zulässigen Beschwerdegrund nennt und sich mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht auseinandersetzt; auf eine solche Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_543/2016 · 13.02.2017AbgewiesenEine Sondernutzungsplanung wie der Aussichtsschutz kann nach Ablauf eines langen Zeitraums (hier 30 Jahre) unabhängig von geänderten Verhältnissen überprüft werden. Die Interessenabwägung muss die konkrete Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (Aussicht) gegen die Eigentumsbeschränkung des Grundeigentümers abwägen.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_62/2016 · 02.11.2016AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Garni/Pensionshaus in der Dorferweiterungszone hält die zulässigen Gebäude- und Firsthöhen ein, und die lärmrechtlichen Bedenken sind unbegründet, da keine Überschreitung der Planungswerte zu erwarten ist.BaubewilligungBGer 1C_203/2015 · 10.02.2016Teilweise gutgeheissenDie vollständige Schliessung einer Gartenanlage für Besucher ab 19.00 Uhr ohne hinreichende Begründung der Lärmbelastung durch einfache Gartenbenutzung (ohne Bewirtung) ist unverhältnismässig und verletzt das rechtliche Gehör. Die Vorinstanz muss prüfen, ob mildere Massnahmen ausreichen.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.