Startseite
Startseite
← Urteilssuche

BGer 1C_182/2016

Nichteintreten

Entscheid vom 22.09.2016 · Kanton SZ

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführer keine besondere Beziehungsnähe zum Streitgegenstand (Zonengrenzkorrektur) und keinen praktischen Nutzen aus einer Aufhebung des Entscheids nachweisen können.

BGer 1C_182/2016 vom 22.09.2016 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_325/2024 · 10.08.2026 · GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Intere…BGer 1C_144/2025 · 22.07.2026 · AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach Art. 5 LAT und kantonalem Recht (Art. 111b LCAT) ist vom Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Massnahme geschuldet, nicht bei Fixierung der Abgab…VGer AG WBE.2025.213 · 06.05.2026 · GutgeheissenEine projektbezogene Spezialzone nach Art. 18 RPG, deren Hauptbestimmung regelmässige Bautätigkeiten zulässt, die weder mit bodenerhaltenden Nutzungen verbunden noch standortgebund…BGer 1C_227/2026 · 04.05.2026 · NichteintretenRichtet sich eine Beschwerde gegen einen kantonalen Nichteintretensentscheid, müssen die Rügen an das Bundesgericht die Frage der Zulässigkeit und nicht das materielle Recht betref…BGer 1C_47/2025 · 27.04.2026 · AbgewiesenDie Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffent…BGer 1C_558/2025 · 02.04.2026 · AbgewiesenMitglieder einer Erbengemeinschaft sind nicht berechtigt, ohne alle Miterben eine Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag auf Zonenplanänderung einzureichen, wenn die beantragte …
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Umzonung · 152 EntscheideUmzonungen zwischen Bauzonentypen: Planbeständigkeit, veränderte Verhältnisse, Interessen der Nachbarschaft.Baubewilligung · 3302 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.