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VGer BE 100 2020 131

Abgewiesen

Entscheid vom 18.03.2020 · Kanton BE

Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer (AZ) gilt grundsätzlich die Einzelbetrachtung des Baugrundstücks; eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug der ursprünglichen Mutterparzelle ist nur ausnahmsweise geboten, wenn eine Abparzellierung offensichtlich zum Zweck der mehrfachen Ausnützung vorgenommen wurde. Liegt zwischen der Parzellierung…

VGer BE 100 2020 131 vom 18.03.2020 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.