Art. 58 f. GBR Köniz
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VGer BE 100 2020 131 · 18.03.2020AbgewiesenBei der Berechnung der Ausnützungsziffer (AZ) gilt grundsätzlich die Einzelbetrachtung des Baugrundstücks; eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug der ursprünglichen Mutterparzelle ist nur ausnahmsweise geboten, wenn eine Abparzellierung offensichtlich zum Zweck der mehrfachen Ausnützung vorgenommen wurde. Liegt zwischen der Parzellierung…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.