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Art. 58 f. GBR Köniz

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2020 131 · 18.03.2020AbgewiesenBei der Berechnung der Ausnützungsziffer (AZ) gilt grundsätzlich die Einzelbetrachtung des Baugrundstücks; eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug der ursprünglichen Mutterparzelle ist nur ausnahmsweise geboten, wenn eine Abparzellierung offensichtlich zum Zweck der mehrfachen Ausnützung vorgenommen wurde. Liegt zwischen der Parzellierung…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.