Ziffer 552 Anhang 2 LRV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2026/46 · 26.05.2026Teilweise gutgeheissenDie wirtschaftliche Tragbarkeit bildet keinen Ausnahmegrund für die Befreiung vom Schleppschlauchobligatorium nach Ziffer 552 Anhang 2 LRV, da der Verordnungsgeber diese Frage abschliessend geregelt hat. Die Vorinstanz hat ihr Ermessen nicht unterschritten.AusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.