SIA Norm 416 (SN 504 416)
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 23 119 · 20.01.2025GutgeheissenBalkone, die die Dimensionen für vorspringende Gebäudeteile nach § 112a Abs. 2 lit. h PBG überschreiten, sind Teile des Hauptgebäudes und können kommunalrechtlich nicht als Nebenbauten qualifiziert werden; ihre Flächen sind zur Überbauungsziffer der Hauptbaute hinzuzurechnen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.