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Art. 95 lit. d BGG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_343/2022 · 30.12.2022AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen müssen sachlich, transparent und verhältnismässig sein, dürfen aber nicht als Propaganda wirken. Eine Abstimmung ist nur aufzuheben, wenn Mängel das Ergebnis beeinflusst haben können.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_468/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) ist nicht verletzt, wenn eine mögliche spätere Nutzung (hier Schulnutzung) im Gestaltungsplan nicht verbindlich geregelt ist und die Abstimmung nicht entscheidend beeinflusst wurde.GestaltungsplanBGer 1C_473/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV ist nicht verletzt, wenn die Abstimmungserläuterungen ein umfassendes Bild der Vorlage vermitteln und keine erheblichen Mängel aufweisen, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten.GestaltungsplanBGer 1C_409/2020 · 16.11.2020AbgewiesenDer gestützt auf § 42 Abs. 1 VGPR/AG angeordnete Ausschluss der Rechtsstillstandsfristen in Stimmrechtsbeschwerden verletzt weder übergeordnetes Recht noch Art. 9 BV; die fünftägige Beschwerdefrist läuft auch während des COVID-19-bedingten Fristenstillstands nach der COVID-19-Verordnung vom 20. März 2020 weiter, sofern das kantonale…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_301/2019 · 01.11.2019AbgewiesenDie dreitägige Beschwerdefrist für Stimmrechtsbeschwerden nach kantonalem Recht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern sie grosszügig gehandhabt wird. Der Fristbeginn knüpft an die Erkennbarkeit des Mangels, nicht an dessen tatsächliche Entdeckung an.OrtsplanungsrevisionMehrwertabgabeBGer 1C_302/2019 · 01.11.2019Teilweise gutgeheissenDie dreitägige Beschwerdefrist für eine Stimmrechtsbeschwerde gegen einen Einwohnerratsbeschluss beginnt mit der Publikation des Beschlusses im Amtsblatt zu laufen, nicht erst mit der späteren Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls. Den Beschwerdeführenden als mutwillig agierende Partei zu qualifizieren und ihnen deshalb…OrtsplanungsrevisionMehrwertabgabeBGer 1C_570/2016 · 22.08.2017AbgewiesenDas Verbot der mehrfachen Ausnützung einer Parzelle nach kantonalem Recht findet keine Anwendung, wenn die abgetrennten Parzellen in unterschiedlichen Zonen (Bauzone vs. Nichtbauzone) liegen und die Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche sich nur auf die Fläche innerhalb der Bauzone bezieht.BaubewilligungBGer 1C_556/2013 · 21.09.2016Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse an der Verkehrserschliessung und der Entlastung des Dorfzentrums von Näfels überwiegt die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie private Interessen, sofern die Eingriffe minimiert und flankierende Massnahmen verbindlich sichergestellt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.