Art. 95 Abs. 3 VRP
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/129 · 31.03.2025Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde darf nicht über ein Grundstück eines Dritten (hier: Terrainabgrabung auf Grundstück 0005_) verfügen, das nicht Gegenstand des Baugesuchs ist, ohne den Eigentümer anzuhören oder ein separates Verfahren einzuleiten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2023/109 · 04.07.2024RückweisungFür die Bestimmung des referendumspflichtigen Schwellenwerts bei kommunalen Grundstücksveräusserungen ist der objektive Marktwert massgebend, nicht eine veraltete amtliche Steuerwerttaxation. Eine Vorinstanz, die eine Rechtsverweigerungsbeschwerde wegen Verletzung des Finanzreferendumsrechts ausschliesslich als aufsichtsrechtliche…VGer SG B 2021/216 · 25.10.2021Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht sind die Kosten und Entschädigungen der kantonalen Verfahren dem Verfahrensausgang entsprechend neu zu verlegen; die obsiegende Partei hat Anspruch auf Rückerstattung der Kostenvorschüsse sowie auf ausseramtliche Entschädigung.BaubewilligungVGer SG B 2017/71 · 03.04.2017Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht und Rückweisung zur Neuverlegung der Kosten der kantonalen Verfahren sind die amtlichen Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern aufzuerlegen. Eine nicht anwaltlich vertretene Umweltorganisation hat trotz vollumfänglichen Obsiegens keinen Anspruch auf Parteientschädigung, da ihr…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.