Art. 9 Abs. 1 RPG
21 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
29%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_751/2025 · 25.06.2026Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz hat willkürlich festgestellt, dass sich das Gefälle der Zufahrtsrampe mit der 1. Projektänderung nicht massgeblich verändert habe, und ist daher auf die Rüge der Beschwerdeführenden nicht eingetreten. Die Sache ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0036/2026 · 04.03.2026AbgewiesenEine kommunale BZO-Vorschrift, die einen pauschalen Mindestabstand von 800 m zwischen industriellen Windenergieanlagen und bewohnten Liegenschaften festsetzt und damit Windenergieanlagen auf nahezu dem gesamten Gemeindegebiet faktisch ausschliesst, ist mangels Rechtsgrundlage im PBG unzulässig und zudem unzweckmässig, weil sie die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2024.440 · 04.12.2025RückweisungDer kantonale Richtplan entfaltet gegenüber Privaten keine direkte Bindungswirkung; ein nutzungskonformes Bauvorhaben kann deshalb nicht allein mit der Begründung verweigert werden, es widerspreche einer richtplanerischen Planungsanweisung (Art. 9 Abs. 1 RPG). Die Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) müssen auch im Perimeter des…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungAppGer BS VD.2024.44 · 09.04.2025Teilweise gutgeheissenBei der Festsetzung von Linien- und Erschliessungsplänen muss der Regierungsrat die behördenverbindlichen Vorgaben des kantonalen Teilrichtplans Velo beachten; unterlässt er dies, verletzt er das Rechtmässigkeitsgebot und die Begründungspflicht. Schafft ein Strassenprojekt eine Gefährdungsstelle für Velofahrende bei einer Kaphaltestelle…SondernutzungsplanRichtplanungVGer SG B 2024/94 · 03.04.2025GutgeheissenBei Nutzungsplanungen in schützenswerten Ortsbildern von nationaler Bedeutung (ISOS) ist die Denkmalpflege frühzeitig beizuziehen, und die ISOS-Erhaltungsziele müssen in die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ernsthaft einbezogen werden. Eine fehlende Beiziehung der Denkmalpflege führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur…GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_3/2024 · 29.01.2025Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde darf im kommunalen Richtplan keine generell-abstrakten Grenzwerte oder Abstandsregeln für Grosswindanlagen festlegen, die eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vereiteln und damit der behördenverbindlichen kantonalen Richtplanung widersprechen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer AG WBE.2022.5 · 03.10.2022AbgewiesenEine Lager- und Aufbereitungshalle für landwirtschaftliche Produkte ist in einer kommunalen Landschaftsschutzzone nicht bewilligungsfähig, weil § 14 BNO die zulässigen Bauten und Anlagen abschliessend aufzählt und für andere Bauten kein Ermessensspielraum besteht. Eine Revision der Nutzungsplanung wäre Voraussetzung für eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungVGer BE 100 2021 246 · 03.05.2022AbgewiesenDie Genehmigung einer Überbauungsordnung mit Gebäudehöhen knapp unter der Hochhausgrenze ist rechtmässig, wenn die ZPP solche Höhen vorsieht und die Genehmigungsbehörde das Planungsermessen der Gemeinde nicht durch eigenes Ermessen ersetzt. Art. 9 BauG schränkt das Planungsermessen ein, erfordert aber die Abwägung aller…SondernutzungsplanUmzonungRichtplanungVGer SG B 2020/175 · 02.11.2021AbgewiesenDer kommunale Richtplan ist für den Gemeinderat lediglich wegleitend (Art. 6 Abs. 3 PBG) und entfaltet keinerlei Bindungswirkung für die Bürgerschaft; ein Beschluss der Bürgerversammlung, der von einem im kommunalen Richtplan festgehaltenen Zwischenergebnis zur Sportstättenplanung abweicht, ist deshalb nicht rechtswidrig.RichtplanungBaubewilligungVGer SG B 2020/74 · 18.03.2021AbgewiesenEin politischer Grundsatzentscheid eines Gemeinderats, ein Projekt nicht weiterzuverfolgen, ist mangels hoheitlicher Anordnung oder Eingriffs in eine schützenswerte Rechtsposition nicht anfechtbar. Die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) setzt einen Eingriff in individuelle Rechte voraus, der hier nicht gegeben ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_26/2020 · 17.11.2020AbgewiesenEin Gestaltungsplan kann von der Nutzungsdichte der Richtplanung abweichen, wenn die kommunale Gesamtbetrachtung die Dichtevorgabe einhält und die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Etappierung von Gestaltungsplänen ist bundesrechtlich nicht ausgeschlossen.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_10/2020 · 24.03.2020AbgewiesenEin Kantonsregierungsmitglied, das vor seiner Amtsübernahme eine Vereinigung zur Förderung der Windenergie präsidierte, ist nicht ausstandspflichtig, wenn es einen kantonalen Nutzungsplan für einen Windpark unterzeichnet, da die Förderung erneuerbarer Energien in der gesamten Rechtsordnung verankert ist und für Exekutivbehörden weniger…SondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_270/2019 · 27.02.2020AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von Wohnzone W3 zu W4 widerspricht nicht dem regionalen Richtplan, da dieser nur grobe Nutzungsdichten grossräumig vorgibt und keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Grundstücke enthält. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht willkürlich.UmzonungGestaltungsplanRichtplanungBaubewilligungVGer ZH VB.2018.00540 · 09.01.2020GutgeheissenBei der Nutzungsplanung ist das ISOS als Sachplan gleichwertig zu berücksichtigen; eine pauschale Abwägung zugunsten anderer Interessen ohne spezifische Prüfung der ISOS-Einträge ist unzulässig.OrtsplanungsrevisionAppGer BS VD.2018.133 · 14.06.2019GutgeheissenEine Buvette auf der Allmend am St. Alban-Rheinweg in Basel darf nicht allein wegen geringfügiger Beeinträchtigungen des Umgebungsschutzes von Denkmälern und der Stadtbildwirkung verweigert werden, wenn die einschlägigen Fachbehörden die Bewilligungsfähigkeit bejaht haben und das öffentliche sowie private Interesse an der Anlage…BaubewilligungRichtplanungBGer 1C_100/2019 · 16.05.2019AbgewiesenDie Behördenverbindlichkeit eines räumlichen Leitbilds nach kantonalem Recht (hier § 9 PBG/SO) kann nicht aus Bundesraumplanungsrecht abgeleitet werden. Stimmrechtsverletzungen sind nur bei unrichtiger, irreführender oder unvollständiger Information der Stimmbürger relevant.OrtsplanungsrevisionAppGer BS VD.2016.24 · 20.02.2019AbgewiesenDie Überlagerung von Privatgrundstücken mit einer Naturschutzzone im Rahmen einer Gesamtzonenplanrevision ist verhältnismässig, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse am Schutz eines Biotopverbundkorridors besteht und die bereits bestehende Grünzone keinen hinreichend eigentümerverbindlichen Schutz vor Terraineingriffen bietet. Das…OrtsplanungsrevisionUmzonungRichtplanungAppGer BS VD.2016.47 · 20.02.2019AbgewiesenDie Überlagerung einer in der Grünzone liegenden Privatparzelle mit einer Naturschutzzone ist verhältnismässig, wenn das betroffene Gebiet Bestandteil eines inventarisierten, zusammenhängenden Landschaftselements mit Vernetzungsfunktion ist und die Eigentümerbefugnisse durch die bestehende Grünzonenzuweisung bereits wesentlich…OrtsplanungsrevisionUmzonungRichtplanungVGer AG WBE.2018.181 · 22.11.2018Besonderer AusgangDarf die Bauzone einer Gemeinde gemäss Richtplan nicht vergrössert werden und erfolgt im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision ein flächengleicher Abtausch in dem Sinne, dass im Gegenzug zu einer Neueinzonung ein flächengleiches Grundstück ausgezont wird, ist der von der Auszonung betroffene Grundeigentümer auch zur Beschwerde gegen die…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungAppGer BS VD.2016.116 · 16.11.2016AbgewiesenDie Neugestaltung einer Strasse mit Baumreihen und verkehrsberuhigenden Massnahmen liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig, wenn sie den Planungsgrundsätzen des RPG und kantonalen Richtplänen entspricht sowie das planerische Ermessen der Behörde nicht überschreitet.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_491/2011 · 05.07.2012AbgewiesenDie Umzonung für einen Sport- und Erholungspark im Erachfeld widerspricht dem kantonalen Richtplan (Bauentwicklungsgebiet) und dem Sachplan Fruchtfolgeflächen, da die Interessenabwägung die landesplanerischen Ziele ungenügend berücksichtigte und keine ausreichende Kompensation für die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen aufzeigte.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.