Art. 89 Abs. 1 lit. c VRP
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VGer SG B 2023/109 · 04.07.2024RückweisungFür die Bestimmung des referendumspflichtigen Schwellenwerts bei kommunalen Grundstücksveräusserungen ist der objektive Marktwert massgebend, nicht eine veraltete amtliche Steuerwerttaxation. Eine Vorinstanz, die eine Rechtsverweigerungsbeschwerde wegen Verletzung des Finanzreferendumsrechts ausschliesslich als aufsichtsrechtliche…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.