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Art. 88 Abs. 2 BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2023/109 · 04.07.2024RückweisungFür die Bestimmung des referendumspflichtigen Schwellenwerts bei kommunalen Grundstücksveräusserungen ist der objektive Marktwert massgebend, nicht eine veraltete amtliche Steuerwerttaxation. Eine Vorinstanz, die eine Rechtsverweigerungsbeschwerde wegen Verletzung des Finanzreferendumsrechts ausschliesslich als aufsichtsrechtliche…BGer 1C_384/2018 · 16.10.2018NichteintretenGegen kommunale Beschlüsse über Ortsplanungsrevisionen, die beim Regierungsrat angefochten wurden, ist der Weg ans Bundesgericht mangels Letztinstanzlichkeit nicht eröffnet; die Eingabe ist dem Verwaltungsgericht zu überweisen. Den Rechtsuchenden erwachsen aus einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung keine Nachteile, sofern sie die…Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.