Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 82 lit. c LTF

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_245/2023 · 14.03.2024AbgewiesenEine kommunale Initiative, die die Standortpriorisierung von Mobilfunkantennen regelt, ist ungültig, wenn sie die Installation in der Bauzone praktisch unmöglich macht und damit gegen das Bundesrecht verstösst, wonach Mobilfunkantennen prioritär in der Bauzone errichtet werden müssen.BaubewilligungBGer 1C_644/2021 · 16.11.2022AbgewiesenDie Initiative IN 176 ist mit dem Bundesrecht vereinbar, da sie die Interessenabwägung und die Kompetenz der Behörden zur Planungsentscheidung nicht aushöhlt. Die Stabilität der Pläne (Art. 21 Abs. 2 LAT) bleibt gewahrt, und die partizipativen Elemente entsprechen den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 LAT und Art. 3 OAT.BGer 1C_373/2021 · 28.10.2021AbgewiesenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen einen kantonalen Verpflichtungskredit für Landkäufe in Bellinzona nicht ein, da das Stimmrecht der Bürgerinnen und Bürger durch indirekte Parlamentsabstimmungen nicht verletzt werden kann und die Beschwerdeführer keine hinreichende Beschwerdelegitimation nachweisen konnten.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_147/2020 · 05.10.2020NichteintretenEin auf die Umsetzung einer kommunalen Initiative gerichteter Rechtsbehelf wird ohne aktuelles Interesse irrelevabel, wenn das Ziel der Initiative durch die definitive Inkraftsetzung eines Planes (PLQ) unmöglich wird. Die Planstabilität gemäss Art. 21 Abs. 2 LAT schützt die Gültigkeit und Beständigkeit von Nutzungsplänen.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.