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Art. 8 Abs. 2 RPG

14 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

57%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_428/2024 · 01.06.2026GutgeheissenDie Richtplanfestsetzung für das Kiesabbaugebiet Tagelswangen genügt den Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 RPG nicht, da keine transparente, stufengerechte Standortevaluation mit Interessenabwägung vorlag. Eine temporäre Rodung von 30 Jahren ist jedoch waldrechtlich zulässig.GestaltungsplanRichtplanungBRG ZH BRGE III Nrn. 0164-0165/2025 · 10.12.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Lagerhalle zu einer Recyclingsammelstelle in der Industriezone ist rechtmässig, da die Erschliessung tatsächlich und rechtlich genügt, das Vorhaben zonenkonform ist und keine gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen, die einen Richtplaneintrag erfordern würden.BaubewilligungRichtplanungBRG ZH BRGE IV Nr. 0134/2025 · 09.10.2025GutgeheissenEine Erholungszone ausserhalb des Baugebiets nach Art. 18 RPG darf nur Anlagen mit minimaler baulicher Infrastruktur zulassen; Sportgrossanlagen mit Vierfachturnhalle, Beachvolleyballhalle und grossem Parkierungsbereich sind mit einer erheblichen baulichen Veränderung des Raums verbunden und gehören in eine Bauzone gemäss Art. 15 RPG…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00035 · 16.05.2024Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung eines richtplanpflichtigen Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan ist stufengerecht begründet, wenn besondere verkehrstechnische Verhältnisse (gesicherter Bahnanschluss) und regionale Versorgungsbedürfnisse die Standortwahl plausibel machen; die Gesamtinteressenabwägung auf Stufe des kantonalen Gestaltungsplans erweist…GestaltungsplanSondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_471/2021 · 10.10.2022AbgewiesenEine Abweichung vom kantonalen Richtplan ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, von untergeordneter Bedeutung ist und eine förmliche Richtplananpassung unverhältnismässig wäre. Bei Umzonungen innerhalb bestehender Bauzonen sind die lärmschutzrechtlichen Erschliessungsvoraussetzungen nach Art. 24 USG nicht anwendbar, sofern die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanUmzonungRichtplanungBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_543/2021 · 15.08.2022AbgewiesenEine gemeindliche Bauvorschrift, die gewerbliche Parkierungsanlagen ohne richtplanerische Grundlage ausschliesst, kann sich auf kantonale Kompetenznormen stützen und ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses sowie Verhältnismässigkeit bundesrechtskonform.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungRichtplanungWiederherstellung / RückbauBRG ZH BRGE IV Nrn. 0074-0075/2022 · 28.04.2022GutgeheissenDie Umzonung von Landwirtschafts- in Erholungszone für eine Surfanlage mit weiteren Sportnutzungen bedarf einer Grundlage im kantonalen Richtplan, da das Vorhaben gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat (Art. 8 Abs. 2 RPG). Die fehlende Standortevaluation und ungenügende Interessenabwägung führen zur Aufhebung der Teilrevision.UmzonungGestaltungsplanRichtplanungBGer BGE 148 II 36 · 01.01.2022Teilweise gutgeheissenEin Windparkprojekt bedarf einer stufengerechten Richtplanfestsetzung (Art. 8 Abs. 2 RPG) mit hinreichenden Abklärungen zu national prioritären Arten. Die Gesamtinteressenabwägung zwischen Windenergienutzung und Biotop-/Artenschutz erfordert standortangepasste Schutzmassnahmen, wobei bei unvereinbaren Konflikten (z. B.…RichtplanungSondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_573/2018 · 24.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Windenergienutzung und Artenschutz (insb. Wanderfalken, Heidelerchen, Fledermäuse) erfordert eine standortgebundene Optimierung. Absolute Mindestabstände zu Brutplätzen (z. B. 1000 m für Wanderfalken) sind als Killerkriterium zu beachten, während andere Konflikte durch Schutzmassnahmen entschärft werden…OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 147 II 164 · 01.01.2021GutgeheissenDie ungenügende Richtplangrundlage und die fehlende umfassende Interessenabwägung auf kantonaler Ebene, insbesondere unter Einbezug der potenziell nationalen Schutzinteressen (BLN, Auengebiet), führen zur Aufhebung des Konzessionsbeschlusses. Ein nationales Interesse an der Stauseeerweiterung ist zwar zu bejahen, doch muss dies in einer…RichtplanungBGer 1C_356/2019 · 04.11.2020GutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an fehlender Richtplangrundlage (Art. 8 Abs. 2 RPG) und unvollständiger Berücksichtigung nationaler Schutzinteressen (BLN, potenzielle Auengebiete). Eine Konzessionserteilung ohne abgeschlossene Abstimmung auf Richtplanebene ist unzulässig.RichtplanungBGer 1C_19/2019 · 07.10.2019AbgewiesenDie kantonale Interessenabwägung für die Festsetzung des RBS-Depot-Standorts im Richtplan ist nicht zu beanstanden, da sie auf einer umfassenden, nachvollziehbaren Standortevaluation und integralen Gewichtung der räumlichen Interessen basiert.RichtplanungVGer BE 100 2017 121 · 14.03.2018RückweisungBei der UVP-Pflicht für Einkaufszentren (Ziff. 80.5 Anhang UVPV, Schwellenwert 7'500 m²) sind Restaurants, Bankfilialen und Lagerflächen nicht als Verkaufsflächen anzurechnen; massgebend ist die bewilligte Nutzung, nicht die objektive Eignung zur Verkaufsnutzung. Bei verkehrsintensiven Vorhaben (VIV) genügen Fahrtencontrolling-Auflagen…BaubewilligungRichtplanungBGer 1C_139/2017 · 06.02.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Heizkraftwerks aus, da die öffentlichen Interessen an erneuerbarer Energieerzeugung und effizienter Ressourcennutzung die lokalen Immissions- und Waldabstandsinteressen überwogen, insbesondere durch technische Massnahmen (Kaminhöhe, Brandschutz) und die Geringfügigkeit der Zonenkorrektur.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.