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Art. 73 Abs. 1 VZAE

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2025.00119 · 04.09.2025AbgewiesenDie Aussicht auf bessere Ausbildungs- und Lebensbedingungen in der Schweiz stellt keinen wichtigen familiären Grund im Sinn von Art. 47 Abs. 4 AIG dar, der einen nachträglichen Familiennachzug ausserhalb der ordentlichen Fristen rechtfertigen würde. Der Nachweis fehlender Betreuungsmöglichkeiten im Heimatland ist erforderlich, wenn im…VGer ZH VB.2025.00312 · 20.08.2025AbgewiesenEin nachträglicher Familiennachzug nach Ablauf der Frist gemäss Art. 47 AIG setzt wichtige familiäre Gründe voraus; eine langjährig freiwillig gelebte Familientrennung begründet kein überwiegendes Nachzugsinteresse, und eigenmächtig durch vorzeitigen Zuzug geschaffene Tatsachen (Einschulung in der Schweiz) können die Behörden nicht vor…VGer ZH VB.2024.00229 · 21.08.2024AbgewiesenWer durch planmässiges Verschweigen wesentlicher Tatsachen an der Erschleichung einer Aufenthaltsbewilligung für den Ehemann mitgewirkt hat, kann sich nicht auf den Schutz bei häuslicher Gewalt (Art. 50 AIG, Art. 77 VZAE) berufen, da das Fehlen der eigenen Bewilligung nicht auf eine behördliche Verzögerung, sondern auf das eigene…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.