Art. 73 Abs. 1 StrG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG II/3-2026/3 · 22.04.2026Teilweise gutgeheissenDer Sondervorteil im Perimeterbeitragsverfahren bestimmt sich nach dem objektiv realisierbaren Vorteil für das Grundstück (verbesserte Zugänglichkeit), unabhängig von der subjektiven Nutzungsabsicht des Eigentümers; verschiedene Nutzungsinteressen desselben Grundstücks dürfen bei der Beitragsbemessung nicht kumulativ berücksichtigt…VRK SG I/2-2019/123 · 08.01.2021GutgeheissenDie Gemeinde hat keine sachliche Zuständigkeit und keine gesetzliche Grundlage, um von Grundeigentümern die Rückerstattung von Bundes- und Kantonsbeiträgen zu fordern, die gestützt auf die Landwirtschaftsgesetzgebung wegen Zweckentfremdung zurückgefordert wurden; die Rückforderungsbefugnis kommt ausschliesslich dem Kanton gegenüber dem…VRK SG II/3-2018/1 · 30.03.2017AbgewiesenAuch wer nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, kann nach Art. 78 Abs. 2 StrG in einen Unterhaltsperimeter für eine Gemeindestrasse 3. Klasse einbezogen werden, sofern ihm durch die Strasse ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht. Ein Dienstbarkeitsberechtigter, der zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht an einem eingedolten…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.