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Art. 61 BauG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_349/2025 · 10.03.2026GutgeheissenDie Genehmigungsbehörde darf ein kommunales Baureglement nur dann gegen den Willen der Gemeinde ergänzen, wenn dies rechtlich geboten und hinreichend begründet ist. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung für den Eingriff in die Gemeindeautonomie, ist der Entscheid aufzuheben.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_597/2021 · 18.04.2023AbgewiesenDie Qualifikation von Räumen innerhalb eines Baukubus als Wintergärten im Sinne von Art. 61 Abs. 2 lit. d BauG/SG ist nicht willkürlich, wenn eine baulich-konstruktive Abgrenzung besteht. Die Vorinstanz hat ihre Kognition nicht unzulässig beschränkt.BaubewilligungVGer BE 100 2021 332 · 20.04.2022AbgewiesenDie Urnenabstimmung über den Verzicht auf eine in einer Überbauungsordnung vorgesehene Abfallsammelstelle und die entsprechende Kreditanpassung stellt keine formelle Änderung der Überbauungsordnung dar, weshalb die BauG-Verfahrensvorschriften für Nutzungsplanänderungen nicht einzuhalten sind.SondernutzungsplanGestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_336/2019 · 03.06.2020AbgewiesenDie Vorinstanz hat Art. 61 Abs. 2 BauG/SG vertretbar ausgelegt, indem sie Steigzonen (ausser Liftschächte) zur anrechenbaren Geschossfläche zählte; eine Überschreitung der zulässigen Ausnützung um 14,42 m² rechtfertigt den Bauabschlag.BaubewilligungVGer SG B 2019/196 · 28.05.2020AbgewiesenEin Korrektur-Baugesuch ist nicht willigungsfähig, wenn die beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche durch andere, nicht explizit als Änderungen gekennzeichnete Plananpassungen wieder aufgehoben wird und die höchstzulässige Ausnützungsziffer überschritten bleibt.BaubewilligungVGer SG B 2019/140 · 22.04.2020GutgeheissenDie Vorinstanz hob die Baubewilligung allein wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer auf. Da die Beschwerdeführerin nachträglich die Grundstücke vereinigte und auf einen Parkplatz verzichtete, ist die Ausnützungsziffer nun eingehalten. Die Sache wird zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen.BaubewilligungVGer SG B 2016/93 · 14.12.2017AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Wohnzone W2 ist rechtmässig, da die Ausnützungsziffer nicht überschritten wird, keine Verunstaltung vorliegt und formelle Mängel (Ausstandsregeln, Meldeverfahren) keine Nichtigkeit begründen.BaubewilligungVGer SG B 2015/14 · 20.01.2017AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2b ist wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer (Art. 61 BauG) rechtswidrig. Die Flächen von Steigzonen und nicht anrechenbaren Räumen (z. B. Hobbyraum im Untergeschoss) müssen korrekt in die Berechnung einbezogen werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.