Art. 60a Abs. 1 GSchG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00448 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenDie kommunale Siedlungsentwässerungsverordnung bildet eine dem Legalitätsprinzip genügende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für Baustellenabwasser, das aktiv in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Ob der angewendete Mengenpreis von Fr. 2.80 pro m³ das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip…VGer BE 100 2021 97 · 30.05.2022AbgewiesenDie zonengewichtete Grundstücksfläche (ZGF) stellt eine rechtmässige Bemessungsgrundlage für die einmalige Kanalisationsanschlussgebühr dar; individuelle Abschlagsfaktoren für besondere Grundstücksformen sind systemwidrig und im übergeordneten Recht nicht vorgesehen.BaubewilligungVGer SG B 2017/102 · 06.11.2018AbgewiesenBei der Veranlagung einer Nachbelastung für den Kanalisationsanschlussbeitrag sind frühere, aufgrund ausserordentlich hoher Abwassermengen erhobene Sonderbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip vollumfänglich anzurechnen. Übersteigt der teuerungsbereinigte frühere Beitrag den hypothetischen Neubeitrag nach aktuellem Recht, fehlt eine…Umnutzung / ZweckänderungVGer AG WBE.2015.187 · 23.02.2016GutgeheissenEinheitsgebühren für die Einleitung von sauberem Fremdwasser (Kühlwasser) und verschmutztem Abwasser in die Kanalisation verstossen gegen das umweltrechtliche Verursacherprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV, Art. 60a Abs. 1 GSchG) und das Äquivalenzprinzip. Eine Kann-Vorschrift, die Gebührenreduktionen ermöglicht, aber weder zwingend vorschreibt…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.