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Art. 6 EntG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2021/101 · 17.02.2022Teilweise gutgeheissenDie Enteignung von 7 m² für eine Bushaltestellen-Ausbuchtung ist nicht hinreichend begründet, wenn das öffentliche Interesse an der Ausbuchtung (insbesondere für einen Haltestellen-Unterstand) nicht dargetan und die Verhältnismässigkeit nicht geprüft ist. Eine Koordination mit dem baurechtlichen Verfahren ist erforderlich.EnteignungBaubewilligungVGer SG B 2020/183 · 25.02.2021AbgewiesenDie Enteignung in Form einer Dienstbarkeit für ein übertragbares Auffüllrecht für Inertmaterial Typ A zugunsten einer Deponie ist zulässig, wenn sie einem überwiegend im öffentlichen Interesse liegenden Werk dient und verhältnismässig ist.EnteignungVGer SG B 2017/113 · 26.09.2018AbgewiesenDie Enteignung für ein Kantonsstrassenprojekt ist zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer das private Interesse an der Erhaltung des Grundeigentums überwiegt und keine gleichwertigen Alternativen bestehen.EnteignungBaubewilligungVGer SG B 2017/76 · 16.08.2018GutgeheissenDie Enteignung einer Dienstbarkeit für den Betrieb einer Schiessanlage ist nur zulässig, wenn alle zweckmässigen und ohne unverhältnismässige Kosten realisierbaren technischen Massnahmen zur Lärmbekämpfung ausgeschöpft sind und eine umfassende Interessenabwägung stattgefunden hat. Das Baubewilligungsverfahren für die Lärmsanierung muss…EnteignungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.