Art. 6 Abs. 1 und 2 NHG
13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
77%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_580/2024 · 22.05.2026GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erschliessung und dem Schutz des BLN-Objekts 'Maderanertal - Fellital' scheiterte an unvollständigen Abklärungen zur Erforderlichkeit des Vorhabens, zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume und zur verbindlichen Festlegung von Ersatzmassnahmen.Bauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2024.343 · 04.09.2025GutgeheissenVerlangt ein Verfahrensbeteiligter wiederholt einen Augenschein und bildet die Einordnung eines Neubaus in ein nach ISOS mit Erhaltungsziel A geschütztes Ortsbild das zentrale Verfahrensthema, so verletzt die Beschwerdeinstanz das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie auf einen Augenschein verzichtet und diese Unterlassung…BaubewilligungBGer 1C_634/2022 · 04.10.2024AbgewiesenDer Bau einer Passerelle im BLN-Gebiet Pfynwald stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung gerechtfertigt ist, da die Passerelle für die Besucherlenkung nicht erforderlich ist.BaubewilligungBGer 1C_84/2023 · 06.05.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen innerer Verdichtung und ISOS-Schutzanliegen (Erhaltungsziel 'a') fiel zugunsten der Verdichtung aus, da das Erhaltungsziel aufgrund bestehender Bebauung und Planungsinstrumente nicht mehr vollständig umsetzbar war und der Gestaltungsplan durch gestalterische Massnahmen (Grünflächen, Materialisierung,…GestaltungsplanBGer BGE 150 II 133 · 01.01.2024GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Perimeter eines BLN-Objekts stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung zulässig ist. Das nationale Interesse am Schutz der Landschaft überwiegt hier das Interesse an der…SondernutzungsplanVGer ZH VB.2018.00540 · 09.01.2020GutgeheissenBei der Nutzungsplanung ist das ISOS als Sachplan gleichwertig zu berücksichtigen; eine pauschale Abwägung zugunsten anderer Interessen ohne spezifische Prüfung der ISOS-Einträge ist unzulässig.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_217/2018 · 11.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Ortsbildschutz (ISOS) und dem Bauvorhaben fiel zugunsten der absoluten Schutzgüter aus, da weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Gewässerraum noch eine hinreichende Abwägung mit den national bedeutsamen Schutzinteressen vorlagen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_583/2017 · 11.02.2019GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan mit Baubewilligungswirkung unterliegt den Schutzvorschriften des NHG, wenn er eine Bundesaufgabe (z. B. gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung) auslöst. Bei erheblicher Beeinträchtigung eines Bundesinventars (ISOS) ist ein obligatorisches ENHK-Gutachten einzuholen und eine qualifizierte…GestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_109/2018 · 06.02.2019GutgeheissenDie Aufhebung einzelner Gebirgslandeplätze im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erfordert keine gleichzeitige Neufestsetzung aller Landeplätze, sofern die räumliche Abstimmung und Interessenabwägung für die betroffenen Standorte hinreichend geprüft wurden. Ein ENHK-Gutachten ist nur bei erheblicher Beeinträchtigung von…RichtplanungBRG ZH BRGE II Nrn. 0051-0052/2017 · 04.04.2017AbgewiesenDie Inventarentlassung eines Fabrikgebäudes aus dem kommunalen Schutzinventar und die Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans, die den Abbruch und Ersatzbau vorsieht, sind rechtmässig, wenn die Schutzwürdigkeit des Objekts nach umfassender Abklärung verneint wird und die Anliegen des ISOS im Rahmen der kantonalen Planungshoheit…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungBGer BGE 143 II 77 · 01.01.2017GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Zudem stehen einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum überwiegende Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) entgegen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_558/2015 · 30.11.2016GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Die Ausnahmebewilligung scheitert bereits an dieser Voraussetzung, unabhängig von weiteren Interessen wie dem Ortsbildschutz.BaubewilligungAusnahmebewilligungBVGer A-7872/2010 · 17.10.2011GutgeheissenBei Eingriffen in BLN-Objekte und Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung muss die Interessenabwägung besonders sorgfältig erfolgen, insbesondere durch Prüfung aller Alternativen (inkl. Verkabelung) und umfassende Abklärung der Schutzzielrelevanz. Eine ungenügende Prüfung der Verkabelungsvariante durch die Fachbehörden…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.