Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 58 Abs. 1 DBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH SB.2025.00070 · 01.04.2026AbgewiesenErmessensveranlagungen können nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StG bzw. Art. 132 Abs. 3 Satz 1 DBG nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden; wer seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und den geltend gemachten geschäftsmässigen Aufwand nicht rechtsgenüglich nachweist, kann die Ermessenseinschätzung nicht erfolgreich anfechten.VGer ZH SB.2024.00141 · 12.11.2025Teilweise gutgeheissenWer den Abzug von Personalaufwand als geschäftsmässig begründet geltend macht, trägt die Beweislast; fehlen jegliche Belege für eine tatsächliche Arbeitstätigkeit trotz Auflage und Mahnung, ist die Aufrechnung rechtmässig. Ändert das Steueramt seine Begründung für eine Aufrechnung erst nach Erlass der Auflage, ohne dazu Untersuchungen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.