Art. 51 AIG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2024.00771 · 26.02.2025AbgewiesenEine im Ausland ausgesprochene Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr kann als Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG für die Verweigerung des Ehegattennachzugs herangezogen werden, sofern die zugrunde liegende Tat auch nach schweizerischem Recht als Verbrechen oder Vergehen gilt und das ausländische Verfahren rechtsstaatlichen…VGer BE 100 2022 122 · 04.07.2024RückweisungNach einer rechtskräftig vollzogenen Wegweisung und einer ausländerrechtlichen Bewährungszeit von fünf Jahren ist ein Anspruch auf Neubeurteilung des Familiennachzugs zu prüfen; dabei ist eine umfassende Interessenabwägung zwischen öffentlichem Fernhaltungsinteresse und privatem Familieninteresse vorzunehmen, die eine aktuelle…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.