Art. 51 Abs. 2 lit. b AIG
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VGer ZH VB.2025.00409 · 19.03.2026AbgewiesenDer Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe nach Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG ist auch bei ausländischen Strafurteilen erfüllt, wenn die Delikte nach schweizerischer Rechtsordnung strafbar wären und für vergleichbare Taten ebenfalls eine überjährige Strafe zu erwarten wäre. Das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt das…VGer ZH VB.2025.00152 · 19.07.2024AbgewiesenPersonen, deren Aufenthaltsbewilligung wegen strafrechtlicher Verurteilungen widerrufen oder nicht verlängert wurde, haben grundsätzlich erst nach einer angemessenen Bewährungszeit von in der Regel fünf Jahren im Ausland Anspruch auf Neubeurteilung. Die Geburt eines weiteren Kindes stellt kein wesentlich verändertes Element dar, das…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.