Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 5 Abs. 2 lit. a RPV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_428/2024 · 01.06.2026GutgeheissenDie Richtplanfestsetzung für das Kiesabbaugebiet Tagelswangen genügt den Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 RPG nicht, da keine transparente, stufengerechte Standortevaluation mit Interessenabwägung vorlag. Eine temporäre Rodung von 30 Jahren ist jedoch waldrechtlich zulässig.GestaltungsplanRichtplanungVGer SG B 2020/74 · 18.03.2021AbgewiesenEin politischer Grundsatzentscheid eines Gemeinderats, ein Projekt nicht weiterzuverfolgen, ist mangels hoheitlicher Anordnung oder Eingriffs in eine schützenswerte Rechtsposition nicht anfechtbar. Die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) setzt einen Eingriff in individuelle Rechte voraus, der hier nicht gegeben ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer BGE 147 II 164 · 01.01.2021GutgeheissenDie ungenügende Richtplangrundlage und die fehlende umfassende Interessenabwägung auf kantonaler Ebene, insbesondere unter Einbezug der potenziell nationalen Schutzinteressen (BLN, Auengebiet), führen zur Aufhebung des Konzessionsbeschlusses. Ein nationales Interesse an der Stauseeerweiterung ist zwar zu bejahen, doch muss dies in einer…RichtplanungBGer 1C_356/2019 · 04.11.2020GutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an fehlender Richtplangrundlage (Art. 8 Abs. 2 RPG) und unvollständiger Berücksichtigung nationaler Schutzinteressen (BLN, potenzielle Auengebiete). Eine Konzessionserteilung ohne abgeschlossene Abstimmung auf Richtplanebene ist unzulässig.Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.