Art. 49 BauG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2021 355 · 08.11.2022RückweisungDie Baubewilligungspflicht einer Baute oder Anlage kann nicht unabhängig von ihrer Nutzung beurteilt werden (Art. 22 Abs. 1 RPG, Art. 1a Abs. 2 BauG); die Frage einer allfälligen Umnutzung eines Kiesplatzes zu einem Parkplatz liegt deshalb innerhalb des Streitgegenstands eines baupolizeilichen Verfahrens. Tritt die Vorinstanz auf…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer BE 100 2019 128 · 19.03.2019AbgewiesenEine baupolizeiliche Einstellung der Bauarbeiten nach Art. 46 Abs. 1 BauG (BE) setzt voraus, dass das Bauvorhaben ohne oder in Überschreitung einer Bewilligung ausgeführt wird oder bei der Ausführung Vorschriften missachtet werden; allein auf Mieteraussagen gestützte Behauptungen einer ungenügenden Hangsicherung, die durch geodätische…BaubewilligungVGer SG B 2018/185 · 24.01.2019GutgeheissenDer Erlass eines Teilstrassenplans für eine Zufahrt zu wenigen Grundstücken in einer peripheren Wohnzone ohne hinreichende Feinerschliessung und ohne gesicherte Bauzonenzuordnung in naher Zukunft ist unverhältnismässig und dient nicht dem öffentlichen Interesse.SondernutzungsplanAuszonungVGer SG B 2016/215 · 22.02.2018AbgewiesenDie Aufstellung von Unterflurbehältern für die Kehrichtbereitstellung in einer Wohnzone ist abstrakt zonenkonform und verursacht keine übermässigen Lärm- oder Geruchsimmissionen. Die Erschliessung und Verkehrssicherheit sind hinreichend gewährleistet.BaubewilligungVGer SG B 2015/14 · 20.01.2017AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2b ist wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer (Art. 61 BauG) rechtswidrig. Die Flächen von Steigzonen und nicht anrechenbaren Räumen (z. B. Hobbyraum im Untergeschoss) müssen korrekt in die Berechnung einbezogen werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.