Art. 44 Abs. 2 PRG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_343/2022 · 30.12.2022AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen müssen sachlich, transparent und verhältnismässig sein, dürfen aber nicht als Propaganda wirken. Eine Abstimmung ist nur aufzuheben, wenn Mängel das Ergebnis beeinflusst haben können.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2021 241 · 29.04.2022AbgewiesenEine Abstimmungsbotschaft über eine Zone mit Planungspflicht verletzt Art. 34 Abs. 2 BV nicht, wenn sie ZPP-Inhalt und mögliche Überbauung gemeinsam darstellt, dabei aber klar zwischen Abstimmungsgegenstand und Bauprojekt unterscheidet. Geringfügige Unregelmässigkeiten bei der Stimmzettelabstempelung begründen keine Aufhebung einer…SondernutzungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.