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Art. 43 Abs. 4 GSchG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_460/2020 · 30.03.2021GutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung im Gewässerschutzbereich AU erfordert eine pflichtgemässe Interessenabwägung, auch wenn die Durchflusskapazität um weniger als 10 % vermindert wird. Eine blosse Feststellung der Einhaltung dieser Schwelle genügt nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 269 · 16.06.2020AbgewiesenBei Baubewilligungen innerhalb der Bauzone beurteilt das Verwaltungsgericht hydrogeologische Fachfragen der kantonalen Fachbehörde (AWA) mit Zurückhaltung; Nebenbauten im Sinn des bernischen Baureglements sind vom Erfordernis des Gebäudeabstands zu Hauptbauten befreit, sofern das kommunale Recht keine klare, abweichende Regelung enthält.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.