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Art. 42 RPV

56 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

36%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 106 · 10.07.2026AbgewiesenDie Umnutzung eines Nebengebäudes in der Landwirtschaftszone zu einem gastgewerblichen Ausschankraum ist nach Art. 22 Abs. 1 RPG und Art. 24a RPG baubewilligungspflichtig; eine langjährige faktische Nutzung vermittelt keine Besitzstandsgarantie, solange die frühere Nutzung nie rechtmässig war.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungVGer BE 100 2025 21 · 26.03.2026AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete Gaststättenanlage ausserhalb der Bauzone ist zurückzubauen, wenn die ursprünglich nach Art. 24b RPG erteilte Ausnahmebewilligung wegen Aufgabe des landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 40 Abs. 5 RPV von Gesetzes wegen dahingefallen ist und keine andere Ausnahmebestimmung (insb. Art. 24c Abs. 4 RPG)…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer ZH VB.2024.00642 · 26.02.2026Teilweise gutgeheissenDer Anwendungsbereich der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c Abs. 1 RPG erfasst nur Bauten, die durch eine nachträgliche Änderung von Erlassen oder Plänen zonenwidrig wurden, nicht aber solche, deren Zonenwidrigkeit allein durch tatsächliche Änderungen wie die Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebes entstand. Das Unterlassen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_590/2024 · 23.10.2025AbgewiesenEin Garagenanbau an ein altrechtliches Wohnhaus in der Landwirtschaftszone ist als massvolle Erweiterung nach Art. 24c Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 42 RPV bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und der Anbau für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig ist. Die Notwendigkeit ist objektiv zu prüfen und kann auch bei…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2024/153 · 19.03.2025AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone unterliegen der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, sofern sie raum- oder umweltrelevant sind. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert, wenn die Erweiterungsmöglichkeiten nach Art. 24c RPG ausgeschöpft sind oder die Identität der Baute nicht gewahrt bleibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00064 · 11.07.2024AbgewiesenEin Sitzplatz mit Natursteinplatten von ca. 30 m² in der Landwirtschaftszone ist bewilligungspflichtig nach Art. 22 Abs. 1 RPG und kann weder direkt noch abgeleitet (7-m-Regel) auf die erweiterte Besitzstandsgarantie gemäss Art. 24c RPG gestützt werden, wenn er erst nach dem massgebenden Stichtag 1. Juli 1972 entstanden ist. Die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_102/2022 · 09.07.2024AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung von Nebenbauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass diese für die Nutzung der Hauptbaute erforderlich sind und die Identität der Baute in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Ein körperlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenbaute ist grundsätzlich erforderlich, es sei denn, besondere Gründe…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer BE 100 2022 223 · 25.04.2024AbgewiesenBei altrechtlichen Bauten in der Landwirtschaftszone sind die absoluten quantitativen Grenzen von Art. 42 Abs. 3 RPV kumulativ über sämtliche Etappen hinweg zu berücksichtigen; bereits durch frühere rechtskräftig bewilligte Erweiterungen ausgeschöpfte Kontingente stehen für neue Vorhaben nicht mehr zur Verfügung. Das Gebot der…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer GR R 2023 37 · 05.03.2024GutgeheissenEine altrechtliche Maiensässhütte in der Landwirtschaftszone kann nach Art. 24c RPG nur dann erweitert werden, wenn die Wesensgleichheit des Gebäudes gewahrt bleibt; ein seitlicher Anbau, der die Gebäudeform von rechteckig auf L-förmig verändert, und eine Dachanhebung um ca. 62 cm verletzen diese Wesensgleichheit gemäss Art. 42 Abs. 1…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZG V 2022 52 · 03.01.2024AbgewiesenEine vollständige Umnutzung einer altrechtlichen, zonenwidrigen Gewerbebaute zu reiner Wohnnutzung (21 Studios) ausserhalb der Bauzone ist weder nach Art. 37a RPG noch nach Art. 24c RPG bewilligungsfähig, da sie die Identität der Baute nicht wahrt und den Rahmen der zulässigen Zweckänderungen sprengt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SO VWBES.2023.94 · 08.11.2023AbgewiesenEin 1950 bewilligtes «Gartenwohnhäuschen» ausserhalb der Bauzone, das von Anfang an über sanitäre Anlagen, ein Cheminée und Wohnräume verfügte, weist eine bewilligte Wohnnutzung auf; die blosse Intensivierung zu einem Wochenend- und Ferienhaus stellt keine unzulässige Nutzungsänderung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 lit. c RPV dar. Für…Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_434/2022 · 25.08.2023AbgewiesenDie Umnutzung eines Ferienhauses in einen Dauerwohnsitz ausserhalb der Bauzone ist weder nach Art. 24c RPG (Identität der Baute nicht gewahrt) noch nach Art. 24a RPG (neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt) bewilligungsfähig.Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_400/2021 · 07.07.2023AbgewiesenEin Rückbaubefehl für ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone ist auch bei formeller Rechtskraft der Baubewilligungsverweigerung verhältnismässig, wenn die Identität der Baute nicht gewahrt bleibt und das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überwiegt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_518/2021 · 12.06.2023GutgeheissenEin Wiederaufbau eines anderechtlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV setzt voraus, dass die Wesensgleichheit (Identität) der Baute gewahrt bleibt. Fehlt diese, ist eine Ausnahmebewilligung unzulässig, selbst wenn die Flächen nicht vergrössert werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_567/2021 · 23.01.2023GutgeheissenAutoabstellplätze ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone verletzen Art. 24c RPG, wenn sie die Identität der Umgebung nicht wahren und als Fremdkörper in Erscheinung treten. Die Gemeinde darf ein Baugesuch trotz positiver BAB-Verfügung wegen Bundesrechtswidrigkeit abweisen, wenn sie die BAB-Verfügung nicht anfechtet.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_193/2021 · 09.01.2023AbgewiesenBauliche Massnahmen und Umnutzungen in einer Uferschutzzone (Nichtbauzone) sind nur zonenkonform, wenn sie dem Schutzzweck entsprechen. Ausnahmebewilligungen nach Art. 24c RPG setzen voraus, dass die Identität der Baute gewahrt bleibt und das zulässige Mass an Erweiterungen nicht überschritten wird.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer TI 52.2023.43 · 07.12.2022RückweisungBei einem Gesuch für die Renovation eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist vorgängig zu prüfen, ob das Gebäude und die früheren Umbauten zonenkonform (Art. 22 RPG) oder gestützt auf das Landwirtschaftsrecht bewilligungsfähig waren (Art. 16a RPG, Art. 34 RPV), bevor die Anwendungsvoraussetzungen von Art. 24c RPG beurteilt werden…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungVGer GR R 2021 38 · 06.12.2022AbgewiesenWer in der Landwirtschaftszone ohne Baubewilligung im Stallteil bauliche Massnahmen vornimmt, die einer Wohnnutzung Vorschub leisten, handelt bösgläubig; die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig und der Einwand des guten Glaubens ist ausgeschlossen. Eine Busse von CHF 1'500.-- ist bei mittlerem…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer AG WBE.2022.196 · 21.11.2022AbgewiesenEin an das Ökonomiegebäude (und nicht an das Wohnhaus) angebautes Nebengebäude in der Landwirtschaftszone kann nicht von der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG profitieren; fehlt es zudem an einer vor dem 1. Juli 1972 gültig bewilligten landwirtschaftsfremden Wohnnutzung und ist die Nutzung jahrelang unterbrochen worden,…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_79/2022 · 30.09.2022AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone unterliegen der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. Im Perimeter eines BLN-Objekts ist eine Gesamtbetrachtung der Eingriffe vorzunehmen, und die Wiederherstellung des…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_371/2021 · 15.09.2022AbgewiesenEin Wiederaufbau nach Art. 24c RPG setzt ein ununterbrochenes Interesse an der Weiternutzung voraus. Eine Zeitspanne von sieben Jahren zwischen Abbruch und Neuerstellung führt grundsätzlich zum Untergang dieses Anspruchs. Die Rückbaupflicht für formell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2021/226 · 07.06.2022Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung eines Ferienhauses in ein Wohnhaus (Dauerwohnsitz) in der Landwirtschaftszone ist nur als Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG zulässig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt. Wurde das höchstzulässige Änderungspotenzial bereits ausgeschöpft, ist eine weitere Zweckänderung unzulässig.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_572/2020 · 30.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Identität eines altrechtlichen Bauernhauses in der Landwirtschaftszone bleibt nach Art. 24c RPG und Art. 42 RPV gewahrt, wenn die baulichen Veränderungen bei Gesamtbetrachtung die wesentlichen Züge der Baute nicht verändern und die quantitativen Grenzen eingehalten werden. Überschreitungen der zulässigen Nutzflächen sind nur…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer ZG V 2020 57 · 25.10.2021Teilweise gutgeheissenWer ausserhalb der Bauzone im Landschaftsschongebiet abweichend von den bewilligten Plänen baut, muss grundsätzlich den rechtmässigen Zustand wiederherstellen; der Verhältnismässigkeitsgrundsatz kann eine Abstandnahme vom Rückbau nur bei geringfügigen Abweichungen oder fehlendem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_154/2020 · 13.07.2021AbgewiesenDie Betonierung eines Strassenabschnitts ausserhalb der Bauzone ist weder zonenkonform (Art. 22 RPG) noch als Ausnahmebewilligung nach Art. 24 oder 24c RPG bewilligungsfähig, wenn sie für forstliche, landwirtschaftliche oder touristische Nutzungen nicht notwendig ist und wichtige raumplanerische Anliegen (Trennungsgrundsatz,…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/176 · 01.07.2021AbgewiesenEin Abbruch und Wiederaufbau eines bestimmungsgemäss nutzbaren Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist nach Art. 24c RPG zulässig, wenn die Identität und Wesensgleichheit gewahrt bleiben und keine wichtigen Anliegen der Raumplanung entgegenstehen. Denkmalrechtliche Schutzinteressen können einem Abbruch nur entgegenstehen, wenn das Objekt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_21/2021 · 21.01.2021NichteintretenDie Beschwerde genügt den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, da der Beschwerdeführer sich nicht hinreichend mit der Begründung der Vorinstanz auseinandersetzt. Auf sie ist daher nicht einzutreten.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_189/2020 · 25.09.2020NichteintretenDie Umnutzung eines Wochenendhauses in einen Dauerwohnsitz ausserhalb der Bauzone ist unzulässig, wenn die Wesensgleichheit der Baute nicht mehr gewahrt ist und die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Der Rückbau zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_480/2019 · 16.07.2020Teilweise gutgeheissenNachträgliche Baugesuche für Umgebungsgestaltungen ausserhalb der Bauzone sind nach Art. 24c RPG nur bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute oder Anlage im Wesentlichen gewahrt bleibt. Die maximal zulässigen Erweiterungsmöglichkeiten können nur einmal ausgenutzt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmzonungVGer GR R 2019 12 · 28.04.2020Teilweise gutgeheissenDie revisionsweise Aufhebung einer Baubewilligung gestützt auf Art. 67 Abs. 1 lit. d VRG setzt voraus, dass die Behörde eine aktenkundige erhebliche Tatsache tatsächlich versehentlich übersehen hat; liegt hingegen eine bewusste, wenn auch allenfalls fehlerhafte Würdigung einer aktenkundigen Tatsache vor, fehlt es am Revisionsgrund. Ohne…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer SG B 2019/62 · 26.09.2019AbgewiesenDie Umnutzung einer Remise für hobbymässige Tierhaltung und die Erstellung einer Platzbefestigung ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn das Erweiterungsmass nach Art. 24c RPG bereits ausgeschöpft ist und die Identität der Baute nicht mehr gewahrt bleibt. Eine Platzbefestigung im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer BE 100 2018 154 · 18.07.2019Teilweise gutgeheissenDie vollflächige Asphaltierung einer altrechtlichen Zufahrtsstrasse ausserhalb der Bauzone überschreitet den Rahmen der massvollen Erweiterung nach Art. 24c RPG, wenn dadurch die Wesensgleichheit der Anlage zerstört wird und gewichtige öffentliche Interessen am Landschaftsschutz sowie an der Fuss- und Wanderweggesetzgebung…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer SG B 2017/118 · 26.11.2018GutgeheissenDer Referenzzeitpunkt für den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG ist bei Grundstücken in Nichtbauzonen der 1. Januar 1988, sofern die Nutzungsplanung bis dahin nicht bundesrechtskonform war. Bauliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt ohne kantonale Zustimmung geniessen keinen Bestandesschutz und sind nur unter den Voraussetzungen von Art.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionVGer GR R 2017 97 · 06.11.2018AbgewiesenBöschungssicherungen mit Blocksteinmauern und Terramurgittern anstelle bewilligter Jutenetze sowie die illegale Ablagerung von Aushubmaterial auf einer Trockenwiese und -weide (TWW) von nationaler Bedeutung können ausserhalb der Bauzone nicht nachträglich nach Art. 24c RPG bewilligt werden, wenn das zulässige Veränderungspotential…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_128/2018 · 28.09.2018AbgewiesenDie Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung muss in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben, um eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG zu rechtfertigen. Eine Gesamtbetrachtung von Baute und Umgebung ist massgebend.AusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_626/2017 · 16.08.2018AbgewiesenDer Situationswert eines Gebäudes kann auch ohne besonderen Eigenwert eine Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG rechtfertigen. Art. 24c RPG und Art. 42 RPV sind nicht geeignet, den denkmalschutzrechtlichen Schutz des Situationswerts zu gewährleisten.BaubewilligungVGer SG B 2016/193 · 23.05.2018AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 24c RPG bewilligt werden, insbesondere wenn sie die Identität der Baute wahren und mit wichtigen Anliegen der Raumplanung vereinbar sind. Fehlt der körperliche Zusammenhang zur Hauptbaute oder wird die Identität nicht gewahrt, ist die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_284/2017 · 01.03.2018AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone sind nur zonenkonform, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nötig sind oder standortgebunden sind. Erweiterungen nicht zonenkonformer Bauten ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie massvoll sind und den Anforderungen von Art. 24c RPG entsprechen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_48/2017 · 22.12.2017AbgewiesenDie Erweiterung eines zonenwidrig gewordenen Gebäudes ausserhalb der Bauzone überschreitet die in aArt. 42 Abs. 3 RPV festgelegten Höchstmassen, weshalb die nachträgliche Baubewilligung zu Recht verweigert und Wiederherstellungsmassnahmen angeordnet wurden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_99/2017 · 20.06.2017AbgewiesenDie Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung muss bei Änderungen ausserhalb der Bauzone in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben (Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV). Eine Solaranlage an einem Zaun, die das äussere Erscheinungsbild markant verändert, erfüllt diese Voraussetzung nicht, selbst unter Berücksichtigung der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_464/2016 · 07.06.2017GutgeheissenDie isolierte Beurteilung eines Umnutzungsgesuchs für ein Wochenendhaus zu einem Dauerwohnsitz ist unzulässig, wenn die Umnutzung mit baulichen Massnahmen verbunden ist, die die Dauernutzung erst ermöglichen. Die Verfahren müssen koordiniert werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_382/2016 · 06.04.2017GutgeheissenEin Wiederaufbau einer altrechtlichen Baute in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24c RPG und Art. 42 RPV zu beurteilen, nicht nach Art. 37a RPG und Art. 43 RPV. Überschreitet die Erweiterung die massvolle Grenze von 30 % oder 100 m², ist das Baugesuch abzuweisen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_312/2016 · 03.04.2017GutgeheissenDie Identität einer Baute im Sinne von Art. 42 RPV ist nicht gewahrt, wenn eine Nutzungsintensivierung von einem Sommerhaus zu einem ganzjährig bewohnbaren Einfamilienhaus mit erheblichen Änderungen am äusseren Erscheinungsbild und einer fast maximalen Flächenausschöpfung einhergeht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheidet…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_301/2016 · 04.01.2017Teilweise gutgeheissenEin Wiederaufbau nach Art. 24c Abs. 3 RPG setzt voraus, dass die Baute im Zeitpunkt des Abbruchs bestimmungsgemäss nutzbar war. Bei ungenügender Bauanzeige gemäss Art. 12b NHG darf einem Verbandsbeschwerdeführer aus der mangelhaften Eröffnung kein Nachteil erwachsen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_254/2016 · 24.08.2016AbgewiesenBauten und Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG sind auch Fahrnisbauten, die über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG setzt Standortgebundenheit voraus, die bei Lagerbauten für Holz, Werkzeuge oder Imkereiartikel nicht gegeben ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_281/2015 · 28.06.2016AbgewiesenEine Umnutzung eines altrechtlichen Schützenhauses in einen Jugendtreff in der Landwirtschaftszone ist unter Art. 24c RPG zulässig, wenn die Wesensgleichheit der Baute gewahrt bleibt und die Interessenabwägung die Vereinbarkeit mit den Anliegen der Raumplanung ergibt.BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_218/2015 · 02.06.2016Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz verletzt den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie sich nicht mit wesentlichen Einwänden des Beschwerdeführers auseinandersetzt, insbesondere zur Qualifikation der Weide als Dauerweide und zum Bestandesschutz des Zauns.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer SG B 2015/100 · 25.05.2016Teilweise gutgeheissenEin Abbruch und Wiederaufbau eines zonenwidrig gewordenen Ferienhauses in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24c RPG zulässig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt, die bestimmungsgemässe Nutzbarkeit gegeben ist und die Erweiterungen für eine zeitgemässe Wohnnutzung, energetische Sanierung oder bessere Landschaftseinpassung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_486/2015 · 24.05.2016GutgeheissenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c RPG gilt nicht für illegal erstellte oder transformierte Bauten, selbst wenn die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verstrichen ist. Illegale Umbauten können nicht nachträglich legalisiert werden und berechtigen nicht zu einer Rekonstruktion im erweiterten Zustand.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_168/2015 · 11.05.2016AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und die Interessenabwägung keine überwiegenden Gegeninteressen ergibt.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_178/2015 · 11.05.2016AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für die Umnutzung eines zonenfremden Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleibt und die Interessenabwägung keine überwiegenden Gegeninteressen ergibt.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2014 322 · 03.05.2016Teilweise gutgeheissenErweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens bei altrechtlichen Bauten in der Landwirtschaftszone sind nur bewilligungsfähig, wenn sie für eine zeitgemässe Wohnnutzung im Sinn von Art. 24c Abs. 4 RPG nötig sind; ein grosszügiger Wintergarten und ein mehrteiliger Balkon, die über den üblichen Standard hinausgehen, erfüllen…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_776/2013 · 03.05.2016AbgewiesenTransformationen und Umnutzungen von Gebäuden ausserhalb der Bauzone unterliegen den strengen Voraussetzungen von Art. 24c RPG und Art. 42 RPV. Selbst bei Qualifizierung als Nebenfläche ist eine Umnutzung unzulässig, wenn sie die Identität des Gebäudes oder die zulässige Ausnutzung überschreitet.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_415/2014 · 01.10.2015AbgewiesenDas gewichtige öffentliche Interesse an der Einhaltung des Waldabstands (Art. 17 WaG, § 12 PBG/ZG) überwiegt die privaten Interessen der Bauherrschaft, selbst bei hohen Rückbaukosten. Eine Ausnahmebewilligung scheitert an fehlender Unzweckmässigkeit oder unbilliger Härte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_345/2014 · 17.06.2015GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24c RPG fällt zugunsten der Solaranlage aus, da die Wesensgleichheit des Bootshauses gewahrt bleibt und die Förderung erneuerbarer Energien als wichtiges öffentliches Interesse überwiegt. Gewässerschutzrechtliche Bedenken (Art. 41c GSchV) stehen nicht entgegen.BaubewilligungBGer 1A.202/2003 · 17.02.2004AbgewiesenEin Drahtmaschenzaun in der Landwirtschaftszone und Landschaftsschutzzone IIIA ist als bewilligungspflichtige Anlage nach Art. 22 RPG zu qualifizieren; die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheitert an der fehlenden Wahrung der Identität der Anlage und der Unvereinbarkeit mit wichtigen Anliegen der Raumplanung.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.