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Art. 41c GSchV

35 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

51%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_527/2025 · 17.09.2026AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_250/2026 · 14.09.2026GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_754/2025 · 20.08.2026AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.SondernutzungsplanVGer BE 100 2025 41 · 22.04.2026AbgewiesenEin im Gewässerraum errichteter Zaun, der weder baubewilligungsfrei war noch nach dem im Erstellungszeitpunkt geltenden Recht eine Wasserbaupolizeibewilligung hätte erhalten können, unterfällt nicht der Besitzstandsgarantie und ist auf Anordnung zurückzubauen.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_271/2024 · 08.10.2025GutgeheissenDie Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…BaubewilligungAusnahmebewilligungPlanungszoneVGer SG B 2024/100, B 2024/101 · 18.09.2025GutgeheissenEin Sondernutzungsplan und eine Baubewilligung können nicht allein wegen gewässerschutzrechtlicher Mängel aufgehoben werden, wenn der zugrundeliegende Überbauungsplan den Gewässerraum definitiv ausgeschieden hat und diese Ausscheidung vorfrageweise bundesrechtskonform ist. Eine Spielwiese im Gewässerraum ist bei extensiver Gestaltung…SondernutzungsplanBaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2024/218 · 18.09.2025GutgeheissenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einem Dach in der Wohnzone ist aufzuheben, wenn die gewässerschutzrechtliche Bewilligungspflicht (Art. 41c GSchV) nicht geprüft und die erforderliche Zustimmung des AREG (Art. 90 Abs. 4 PBG) nicht eingeholt wurde.BaubewilligungAppGer BS VD.2024.40 · 28.03.2025AbgewiesenBeim Entscheid über den Verzicht auf einen Gewässerraum für ein sehr kleines Gewässer gemäss Art. 41a Abs. 5 lit. d GSchV ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen; das öffentliche Interesse an der Sicherung der ökologischen Funktionen und der Lebensraumvernetzung kann das private Eigentumsinteresse überwiegen und die…EnteignungVGer BE 100 2021 371 · 24.03.2025Teilweise gutgeheissenDas Neueindecken eines Dachs mit identischem Material stellt in einem Moorlandschaftsgebiet zwar baubewilligungspflichtigen Unterhalt dar, begründet aber keinen unzulässigen Wiederaufbau; die Baubewilligung ist nachträglich zu erteilen. Die Wiederherstellung von Uferverbauungen (Palisadenreihe, Steinaufschichtung) im nicht bewilligten…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer BE 100 2024 137 · 08.04.2024AbgewiesenEine ursprünglich fehlerhafte Baubewilligung für einen privaten Lagerplatz im geschützten Uferbereich eines Flusses (heute Gewässerraum) kann widerrufen werden, wenn die öffentlichen Interessen an der richtigen Rechtsanwendung — namentlich Hochwasserschutz und Gewässerschutz — die privaten Vertrauensschutzinteressen des…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_416/2022 · 21.03.2024AbgewiesenDie Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen gemäss Art. 22 RPG wird durch Art. 35 FMG nicht ausgeschlossen. Für die Verlegung von Fernmeldeleitungen ausserhalb der Bauzone sind zusätzlich zur Bewilligung nach Art. 35 FMG kantonale Baubewilligungen erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2023 52 · 09.02.2024AbgewiesenDer Anbau eines Balkons in den Gewässerraum stellt eine nach Art. 3 Abs. 2 BauG unzulässige Verstärkung der Rechtswidrigkeit dar, weil er tiefer angesetzt und weiter auskragt als das vorbestehende Vordach; mangels wichtigem Grund überwiegt das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und am Gewässerunterhalt das private…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 150 II 489 · 01.01.2024AbgewiesenIm Boden ausserhalb der Bauzonen und im Uferbereich eines Flusses verlegte Fernmeldeleitungen sind bewilligungspflichtige Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG. Art. 35 FMG regelt nur die Bewilligung der Sondernutzung von Boden im Gemeingebrauch und schliesst zusätzliche Baubewilligungen nach Art. 22 Abs. 1 RPG nicht aus.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_315/2022 · 10.11.2023Teilweise gutgeheissenDie geplanten Hängeseilbrücken stellen keine Überdeckung i.S.v. Art. 38 GSchG dar, doch war ein Gutachten der ENHK/EDK gemäss Art. 7 NHG einzuholen, da das Projekt das IVS-Objekt Soliserbrücke in seinem Umgebungswert schwerwiegend beeinträchtigen kann.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_253/2022 · 21.08.2023AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für Mauern im Gewässerraum und in einer Riedschutzzone ist zu verweigern, wenn sie den Wasserhaushalt beeinträchtigt oder überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutzprojekt) entgegenstehen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_654/2021 · 28.11.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Freizeitnutzung und Gewässer-, Natur- und Ortsbildschutz erfordert eine detaillierte Prüfung der Standortgebundenheit, der Beeinträchtigung von Ufervegetation und ISOS-Schutzzielen sowie eine Gesamtbetrachtung aller betroffenen Interessen.Bauen ausserhalb BauzoneKGer LU 7H 22 13 · 14.10.2022AbgewiesenFür Bauten und Anlagen im Gewässerraum innerhalb der Bauzone gilt eine zurückhaltende Anwendung der erweiterten Bestandesgarantie (§ 178 Abs. 2 PBG); eine umfassende Nutzungsänderung, die die Rechtswidrigkeit wesentlich verstärkt und gewichtigen Gewässerschutzinteressen widerspricht, fällt nicht darunter. Die Nutzungsuntersagung für…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_540/2021 · 09.08.2022AbgewiesenEin Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist nur bewilligungsfähig, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV erfüllt sind. Ein dicht überbautes Gebiet liegt nicht vor, wenn der Gewässerraum seine natürliche Funktion langfristig erfüllen kann, insbesondere bei peripherer Lage und…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_282/2021 · 10.06.2022Teilweise gutgeheissenDie Erweiterung einer Deponie im Gewässerraum ohne hinreichende Standortgebundenheit verletzt die übergangsrechtlichen Gewässerraumvorschriften (Art. 41c GSchV). Zudem muss die Verkehrssicherheit von Schulkindern auf dem Nachhauseweg durch angepasste Betriebsauflagen gewährleistet werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKGer LU 7H 21 185 · 04.04.2022GutgeheissenZwei unterschiedliche Bauvorhaben (Weiher und Steg) dürfen nur dann in einem gemeinsamen Entscheid beurteilt werden, wenn die Voraussetzungen der Verfahrensvereinigung nach § 42 VRG erfüllt sind; bei verschiedenen Gesuchstellern, verschiedenen Verfahrensstadien und fehlender Konnexität ist eine Vereinigung unzulässig. Die vollständige…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_453/2020 · 21.09.2021GutgeheissenDie Gewässerraumfestlegung muss sich an der natürlichen Gerinnesohlenbreite orientieren und den Raumbedarf für Revitalisierungen (hier: Muota-Delta) sichern. Bauvorhaben, die diesen Raum präjudizieren, sind unzulässig, selbst wenn sie den übergangsrechtlichen Gewässerraum einhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2019.428 · 26.08.2021AbgewiesenEin Ein- und Auswasserungskran im Gewässerraum, der auch zur gewerblichen Bootswartung genutzt werden soll, qualifiziert nicht als standortgebundene, der Gewässernutzung dienende Kleinanlage im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. d GSchV; zudem überwiegen die öffentlichen Interessen des Gewässer-, Umwelt- und Naturschutzes die…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_282/2020 · 10.02.2021GutgeheissenDie Gewässerraumzone der Gemeinde Beckenried genügt nicht den bundesrechtlichen Mindestanforderungen nach Art. 41a GSchV, da sie unter der minimalen Breite von 11 m liegt und der Gewässerabstand nicht kompensierend wirken kann. Eine Ausnahmebewilligung scheidet aus, da das Gebiet nicht dicht überbaut ist und das ISOS-Erhaltungsziel A…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_13/2020 · 13.10.2020GutgeheissenEin Vordach, das teilweise ausserhalb der Bauzone in den Gewässerraum ragt, kann standortgebunden sein, wenn es eine bereits bestehende, zonenkonforme Nutzung (hier: Seeterrasse eines Restaurants) schützt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Lärmrechtliche Abklärungen sind jedoch zwingend vorzunehmen, wenn…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 238 · 25.05.2020GutgeheissenFür Anlagen im Gewässerraum, die nicht standortgebunden sind, besteht nach Art. 41c Abs. 2 GSchV lediglich ein verfassungsrechtlicher Bestandesschutz (Bestand, Weiternutzung, Unterhalt); Erweiterungen sind ausgeschlossen, da ein analoger Rückgriff auf Art. 24c Abs. 2 RPG mangels gesetzlicher Grundlage im GSchG nicht zulässig ist.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_22/2019 · 06.04.2020AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Freihaltung des Gewässerraums und der Gefahrenzonen überwiegt die privaten Interessen der Beschwerdeführer an der Weiternutzung formell rechtswidriger Bauten und Materialdepots, die weder standortgebunden noch im öffentlichen Interesse liegen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_15/2019 · 13.12.2019AbgewiesenDie Ausscheidung von Gewässerräumen nach Art. 36a GSchG und Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich zulässig, wenn sie sich auf das gesetzliche Minimum beschränkt und die Interessenabwägung nachvollziehbar ist. Eine Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum besteht nur bei effektivem Verlust der Bodenfruchtbarkeit.VGer SG B 2018/235 · 21.11.2019GutgeheissenEin Strassenausbau im übergangsrechtlichen Gewässerabstandsbereich ist nur zulässig, wenn der Gewässerraum nach Art. 41a GSchV korrekt ausgeschieden wurde und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 3 RPV erfolgt. Fehlt eine sachgemässe Gewässerraumfestlegung oder eine vollständige Abwägung, ist das Projekt aufzuheben.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanBGer 1C_106/2018 · 02.04.2019GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung für Lärmimmissionen nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt eine umfassende Interessenabwägung und den Nachweis voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen geprüft wurden. Der übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41c GSchV darf nur in dicht überbauten Gebieten für zonenkonforme…BaubewilligungAusnahmebewilligungSondernutzungsplanVGer AG WBE.2017.224 · 01.03.2018Teilweise gutgeheissenDie Festlegung oder der Verzicht auf Gewässerraum für künstlich angelegte Gewässer nach Art. 41a Abs. 5 lit. c GSchV setzt eine umfassende, auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung voraus; eine rein generell-abstrakte Beurteilung genügt den Bundesrechtsanforderungen nicht. Eine kommunale Nutzungsplanungsbestimmung, die…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_332/2017 · 23.02.2018AbgewiesenDie kantonale Bestandesgarantie (§ 72 PBG/SZ) deckt den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses im übergangsrechtlichen Gewässerraum, wenn der Wiederaufbau im früheren Umfang und mit nutzungsmässiger Wesensgleichheit erfolgt. Die Verkehrssicherheit bei Rückwärtseinfahrten ist gewahrt, wenn die Fachbehörde dies nachvollziehbar beurteilt.BaubewilligungVGer TG TVR-2019-18 · 28.02.2017AbgewiesenKein pauschaler Vorrang des Bestandesschutzes für konzessionspflichtige Bauten im Gewässerraum; bei der Beurteilung einer Nachkonzessionierung sind öffentliche Interessen an der Freihaltung von Seeufern im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu prüfen. Der Bestandesschutz ist lediglich im Rahmen der Verhältnismässigkeit bei…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_345/2014 · 17.06.2015GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24c RPG fällt zugunsten der Solaranlage aus, da die Wesensgleichheit des Bootshauses gewahrt bleibt und die Förderung erneuerbarer Energien als wichtiges öffentliches Interesse überwiegt. Gewässerschutzrechtliche Bedenken (Art. 41c GSchV) stehen nicht entgegen.BaubewilligungBGer 1C_821/2013 · 30.03.2015AbgewiesenDie neuen gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen (Art. 38a GSchG, Art. 41a ff. GSchV) stellen eine wesentliche Rechtsänderung dar, die eine akzessorische Überprüfung des Gestaltungsplans rechtfertigt. Das öffentliche Interesse an der Revitalisierung der Buchten überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung der…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_565/2013 · 12.06.2014GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV liegt nicht vor, wenn das betroffene Gebiet peripher ist und keine weitgehende Überbauung entlang des Gewässers besteht. Eine Ausnahmebewilligung für Bauvorhaben im Gewässerraum ist daher unzulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.