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Art. 41c Abs. 2 GSchV

15 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

27%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 359 · 17.07.2025AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 41c Abs. 2 GSchV für Bauten im Gewässerraum umfasst nur bestandeserhaltende Massnahmen; Arbeiten, die in ihrer Gesamtwirkung einem Abbruch und Wiederaufbau gleichkommen (vollständiger Ersatz von Fassade und Dach), sprengen diesen Rahmen und können nicht nachträglich bewilligt werden. Die anschliessende…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_355/2024 · 14.05.2025AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Stützmauer im Gewässerraum ist gewässerschutzrechtlich nicht bewilligungsfähig, da sie nicht standortgebunden und nicht im öffentlichen Interesse liegt (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Die Nichtigkeit der Bewilligung ergibt sich aus dem Fehlen der kantonalen Zustimmung als Gültigkeitserfordernis.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_199/2023 · 12.05.2025AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen Modellflugplatz im Gewässerraum ist unvereinbar mit dem Gewässerschutzrecht, da die Anlage weder standortgebunden noch in Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV genannt ist und kein Bestandesschutz besteht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2024.96 · 24.03.2025AbgewiesenBei der Verkehrswertschätzung unüberbauter Grundstücksteile im Enteignungsverfahren steht die statistische Methode bzw. Vergleichsmethode im Vordergrund; die Ertragswertmethode kommt nur subsidiär zur Anwendung, wenn gar keine Vergleichspreise vorhanden sind. Das Kostenprivileg des Enteigneten (§ 149 Abs. 2 BauG) greift nicht, wenn ein…EnteignungBRG ZH BRGE I Nr. 0197/2024 · 08.11.2024AbgewiesenDie Erhöhung des Gewässerraums über das Minimum hinaus auf 29,4 m ist rechtmässig, wenn eine hypothetische Querprofilbetrachtung ein Hochwasserschutzdefizit belegt und aktuelle Gefahrenkarten eine Hochwassergefährdung ausweisen. Das öffentliche Interesse an langfristiger Sicherung des Gewässerraums für Hochwasserschutz und…VGer AG WBE.2023.78 · 14.12.2023AbgewiesenBewässerungsinfrastruktur (unterirdische Leitungen und Pumpenschacht), die einzig dem privaten Landwirtschaftsbetrieb dient, erfüllt die Voraussetzungen für Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV nicht, da sie weder standortgebunden noch im öffentlichen Interesse liegt. Das Baugesuch ist bereits wegen Verletzung des…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZG V 2021 70 · 13.12.2023Teilweise gutgeheissenLiegt eine Liegenschaft in dicht überbautem Siedlungsgebiet und ist der Gewässerraum erst durch eine nachträgliche Flussverlegung entstanden, darf bei der Prüfung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV das private Interesse an der selbstbestimmten Eigentumsnutzung höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2022 280 · 21.09.2023AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) erlaubt keine Erweiterung einer im Gewässerraum liegenden, bereits rechtswidrigen privaten Erschliessungsanlage, wenn die Nutzungsintensität durch das neue Bauprojekt erheblich zunimmt und damit die Rechtswidrigkeit verstärkt wird; zudem kann eine private Zufahrt im Gewässerraum weder als…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2022.236 · 12.04.2023AbgewiesenBauten im Gewässerraum, die formell rechtswidrig (ohne Baubewilligung) erstellt wurden, sind nicht durch den Bestandesschutz nach Art. 41c Abs. 2 GSchV geschützt. Die Ausnahme für Baulücken nach Art. 41c Abs. 1 lit. abis GSchV setzt voraus, dass sich die unüberbaute Fläche innerhalb einer Reihe von bereits überbauten Parzellen befindet,…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2022.175, 176 · 01.03.2023GutgeheissenEin ohne Baubewilligung errichteter und in drei Jahrzehnten schleichend intensivierter Modellflugplatz ist bei der nachträglichen Bewilligungsprüfung insgesamt nach dem heute geltenden Recht zu beurteilen, wenn Ausgangszustand und Nutzungsentwicklung nicht mehr trennbar voneinander abgegrenzt werden können. Liegt die Anlage im…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer BGE 148 II 198 · 01.01.2022GutgeheissenDie Mindestbreite des Gewässerraums eines Fliessgewässers in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN) bestimmt sich nach Art. 41a Abs. 1 GSchV, wenn für das Gebiet gewässerbezogene Schutzziele gelten. Dies ist im BLN-Gebiet Nr. 1606 für den Teilraum Rigi der Fall.BGer BGE 146 II 304 · 01.01.2020AbgewiesenArt. 41c Abs. 2 GSchV enthält eine eigenständige, an der verfassungsmässigen Besitzstandsgarantie orientierte Regelung für zonenwidrige Bauten ausserhalb der Bauzone im Gewässerraum. Er umfasst den Bestand, die Weiternutzung und den Unterhalt, nicht aber die Erweiterung oder den Wiederaufbau.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_473/2015 · 22.03.2016AbgewiesenEin Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum kann nur bewilligt werden, wenn es Bestandesschutz geniesst oder in einem dicht überbauten Gebiet liegt und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Eine massive Veränderung gegenüber dem Bestehenden sprengt die Grenze des Bestandesschutzes.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_803/2013 · 14.08.2014GutgeheissenDie Interessenabwägung bei einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV erfordert eine Gesamtbetrachtung des dicht überbauten Gebiets sowie eine Prüfung überwiegender öffentlicher Interessen, insbesondere des Gewässerschutzes, der Revitalisierungsplanung und des öffentlichen Zugangs zu Gewässern.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_255/2013 · 24.06.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten des Gewässerschutzes und der Hochwassersicherheit aus: Die Bachverlegung über 120 m² Fruchtfolgefläche ist verhältnismässig, da sie dem natürlichen Gewässerverlauf entspricht, ökologische Verbesserungen bringt und die Kosten minimal hält.EinzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.