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Art. 41a Abs. 2 GSchV

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00083 · 12.03.2026AbgewiesenEin Verzicht auf den Gewässerraum für einen künstlich angelegten und eingedolten Hochwasserentlastungsstollen ist trotz Art. 41a Abs. 5 GSchV nicht gerechtfertigt, wenn überwiegende Interessen des Hochwasserschutzes und der Unterhaltsgewährleistung bestehen. Die symmetrische Anordnung des Gewässerraums ist bei gebotener…BGer 1C_574/2023 · 19.03.2025Teilweise gutgeheissenDie Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands bei rechtswidrigen Bauten im Gewässerraum ist verhältnismässig, wenn die Abweichungen von der Baubewilligung gewichtige öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Hochwassersicherheit) beeinträchtigen und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte. Die Ersatzabgabe für fehlende…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungGestaltungsplanBRG ZH BRGE I Nr. 0197/2024 · 08.11.2024AbgewiesenDie Erhöhung des Gewässerraums über das Minimum hinaus auf 29,4 m ist rechtmässig, wenn eine hypothetische Querprofilbetrachtung ein Hochwasserschutzdefizit belegt und aktuelle Gefahrenkarten eine Hochwassergefährdung ausweisen. Das öffentliche Interesse an langfristiger Sicherung des Gewässerraums für Hochwasserschutz und…BGer BGE 148 II 198 · 01.01.2022GutgeheissenDie Mindestbreite des Gewässerraums eines Fliessgewässers in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN) bestimmt sich nach Art. 41a Abs. 1 GSchV, wenn für das Gebiet gewässerbezogene Schutzziele gelten. Dies ist im BLN-Gebiet Nr. 1606 für den Teilraum Rigi der Fall.BGer 1C_473/2015 · 22.03.2016AbgewiesenEin Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum kann nur bewilligt werden, wenn es Bestandesschutz geniesst oder in einem dicht überbauten Gebiet liegt und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Eine massive Veränderung gegenüber dem Bestehenden sprengt die Grenze des Bestandesschutzes.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.