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Art. 4 LPT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_200/2022 · 11.08.2022AbgewiesenDie persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern über die Veröffentlichung einer Nutzungsplanvariante ist nach kantonalem Recht nur für direkt und einschneidend betroffene Eigentümer vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Bevölkerungsinformation begründet keinen Anspruch auf persönliche Benachrichtigung über die spätere Planadoption.GestaltungsplanBGer 1C_376/2019 · 17.07.2019NichteintretenEine Beschwerde gegen eine Ortsplanungsrevision, die sich auf blosse «Zweifel» an der Durchführung einer Informationsveranstaltung nach Art. 4 RPG beschränkt und sich nicht mit den gegenteiligen Feststellungen des kantonalen Gerichts auseinandersetzt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 BGG nicht. Das Bundesgericht tritt…Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.