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Art. 36 Abs. 1 BV

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

43%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_164/2024 · 13.02.2025AbgewiesenDer Erlass einer kantonalen Planungszone zur Sicherung von Rückzonungsflächen für die Reduktion überdimensionierter Bauzonen ist zulässig, wenn die Gemeinde die notwendigen Anpassungen nicht fristgerecht vornimmt und der Kanton nach Ablauf der Anpassungsfrist selbst als Planungsträger handeln kann.PlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBRG ZH BRGE IV Nr. 0207/2024 · 19.12.2024GutgeheissenDie Baufreigabe nach § 326 lit. a PBG darf nur an baurechtliche Nebenbestimmungen gemäss § 321 PBG geknüpft werden, die Einfluss auf das Bauvorhaben oder dessen rechtmässigen Zustand haben. Eine kommunale Bestimmung, welche die Baufreigabe von der Bezahlung der Baubewilligungsgebühren abhängig macht, widerspricht übergeordnetem Recht…BaubewilligungBGer 1C_482/2020 · 16.07.2021GutgeheissenDie Übertragung einer baurechtlichen Nebenbestimmung (Parkplatzerstellungspflicht) auf einen Grundstücksnachfolger setzt voraus, dass die Verpflichtung sachbezogen und klar formuliert ist. Fehlt eine Regelung für den Fall der Nichtrealisierung des geplanten Vorhabens, geht die Pflicht nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über.BaubewilligungBGer 1C_135/2020 · 27.10.2020AbgewiesenDie kantonale Verordnung zur Berechnung von Grenzabständen nach § 52 Abs. 2 RBV ist trotz Abweichung vom Gesetzeswortlaut (§ 90 Abs. 2 RBG) nicht willkürlich, wenn sie eine sachgerechte, vereinheitlichende Regelung trifft und der Verordnungsgeber innerhalb seiner Kompetenzen handelt.BaubewilligungBGer 1C_30/2020 · 15.05.2020AbgewiesenDie Einstufung eines Gebäudes als kulturelles Schutzgut von lokalem Interesse und die Festlegung eines Respektperimeters sind rechtmässig, wenn sie auf einer nachvollziehbaren Interessenabwägung und einer ausreichenden Begründung basieren. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahmen geeignet, notwendig und verhältnismässig sind.OrtsplanungsrevisionEnteignungVGer AG WBE.2018.160 · 24.10.2018GutgeheissenIm Anwendungsbereich der Altstadtzonen fehlt es an einer klaren gesetzlichen Grundlage, die es der Stadtbehörde erlaubt, bei inneren Umbauten von Gebäuden Bauvorgaben anzuordnen; dieser erweiterte Schutzumfang besteht nur für kommunale Baudenkmäler nach §39 BNO. Schutzvorschriften, die in die Eigentumsgarantie eingreifen, bedürfen einer…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_42/2018 · 08.08.2018AbgewiesenDie Bewilligung von Neubauten in einer Kernzone mit schutzwürdigem Ortsbild kann gestützt auf § 238 PBG verweigert werden, wenn die geplante Überbauung durch ihre Volumen und Anordnung einen krassen Widerspruch zur baulichen und landschaftlichen Umgebung schafft und Schutzobjekte beeinträchtigt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.