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Art. 34 Abs. 2 BV

15 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

27%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00847 · 30.07.2026AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen zur Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans genügen dem Gebot der Sachlichkeit, wenn sie widerspruchsfrei, nachvollziehbar und mit den Rechtsgrundlagen vereinbar sind; eine Irreführung der Stimmberechtigten über das Ausmass der Ausnützung liegt nicht vor, wenn der Vergleich mit der…GestaltungsplanSondernutzungsplanBGer 1C_5/2026 · 14.07.2026GutgeheissenWird die Stimmbevölkerung über eine Revision der Schutzzonenplanung abgestimmt, ohne dass das Schutzreglement samt Plan den Stimmberechtigten zugestellt wird, verletzt dies Art. 34 Abs. 2 BV; bei einem derart schwerwiegenden Informationsmangel ist die Abstimmung auch dann aufzuheben, wenn das Ergebnis keine Knappheit aufweist, denn je…OrtsplanungsrevisionVGer SG B 2025/228 · 26.05.2026AbgewiesenAn einer Bürgerversammlung ist ein Votum, das sich gegen den gesamten Verhandlungsgegenstand richtet, rechtmässig als Rückweisungsantrag zu qualifizieren. Die Anforderungen an das Gutachten zuhanden der Bürgerversammlung richten sich nach dem Umfang des zur Abstimmung gebrachten Kredits; bei CHF 2.1 Mio. genügt eine Darstellung von…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00758 · 07.05.2026GutgeheissenInformiert der Beleuchtende Bericht zu einem kommunalen Objektkredit darüber, dass das Projekt noch vor der Baueingabe steht, und sind Projektanpassungen nach der Kreditgenehmigung zulässig, so stellt das Fehlen eines ausdrücklichen Vorbehalts bezüglich einzelner bewilligungsrechtlicher Risiken (hier: Grundwasserschutzzone) keine…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00666 · 24.11.2024AbgewiesenEin Beleuchtender Bericht zu einer Abstimmung über einen Planungskredit genügt den Anforderungen von Art. 34 Abs. 2 BV, wenn er ein umfassendes, sachliches Bild der Vorlage vermittelt; Einwendungen, die auf eine inhaltliche Überprüfung des erst künftig zur Abstimmung kommenden Bauprojekts abzielen, gehen am Abstimmungsgegenstand vorbei.…GestaltungsplanVGer ZH VB.2023.00762 · 21.03.2024GutgeheissenAbstimmungserläuterungen müssen sachlich sein und dürfen für den Entscheid der Stimmberechtigten wichtige Elemente nicht unterdrücken. Informiert ein Beleuchtender Bericht nicht über das einer Nutzungsplanungsrevision zugrunde liegende Erschliessungskonzept, ist er rechtswidrig und die Abstimmung aufzuheben.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanVGer ZH VB.2025.00484 · 16.03.2024GutgeheissenFür das Finanzreferendum ist eine Zusammenfassung von Krediten für zwei baulich unabhängige Projekte in einer einzigen Abstimmungsvorlage zulässig, wenn beide Projekte einem gemeinsamen Zweck dienen und dadurch eine ausreichend enge sachliche Verbindung besteht (Art. 34 Abs. 2 BV, § 110 GG). Die Variantenabstimmung ist auf zwei…BGer 1C_343/2022 · 30.12.2022AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen müssen sachlich, transparent und verhältnismässig sein, dürfen aber nicht als Propaganda wirken. Eine Abstimmung ist nur aufzuheben, wenn Mängel das Ergebnis beeinflusst haben können.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_468/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) ist nicht verletzt, wenn eine mögliche spätere Nutzung (hier Schulnutzung) im Gestaltungsplan nicht verbindlich geregelt ist und die Abstimmung nicht entscheidend beeinflusst wurde.GestaltungsplanBGer 1C_473/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV ist nicht verletzt, wenn die Abstimmungserläuterungen ein umfassendes Bild der Vorlage vermitteln und keine erheblichen Mängel aufweisen, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten.GestaltungsplanVGer BE 100 2021 241 · 29.04.2022AbgewiesenEine Abstimmungsbotschaft über eine Zone mit Planungspflicht verletzt Art. 34 Abs. 2 BV nicht, wenn sie ZPP-Inhalt und mögliche Überbauung gemeinsam darstellt, dabei aber klar zwischen Abstimmungsgegenstand und Bauprojekt unterscheidet. Geringfügige Unregelmässigkeiten bei der Stimmzettelabstempelung begründen keine Aufhebung einer…SondernutzungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_105/2021 · 15.02.2022AbgewiesenDer nachträgliche wiedererwägungsweise Rechtsschutz gegen ein kommunales Volksabstimmungsergebnis nach Art. 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 29a BV setzt gravierende Mängel voraus, welche die Abstimmung massiv und entscheidwesentlich beeinflusst haben könnten; behauptete Unrichtigkeiten in der Abstimmungsbotschaft zu einer Ausnahmebewilligung und…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_374/2020 · 19.05.2021AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) verlangt eine objektive, sachliche und vollständige Information der Stimmberechtigten, doch genügt es, wenn die wesentlichen Unterlagen zugänglich sind und die Diskussion in der Versammlung eine freie Willensbildung ermöglicht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_100/2019 · 16.05.2019AbgewiesenDie Behördenverbindlichkeit eines räumlichen Leitbilds nach kantonalem Recht (hier § 9 PBG/SO) kann nicht aus Bundesraumplanungsrecht abgeleitet werden. Stimmrechtsverletzungen sind nur bei unrichtiger, irreführender oder unvollständiger Information der Stimmbürger relevant.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_319/2017 · 01.11.2017AbgewiesenDie Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV ist nicht verletzt, wenn die Gemeinde in den Abstimmungsunterlagen zu einem Abbauvertrag die wesentlichen Erkenntnisse eines Sachverständigengutachtens sachgerecht wiedergibt, auch wenn sie einzelne Detailangaben (höhere Entschädigungsstufe, exakter Benchmark-Wert) weglässt, denen keine…Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.